Ein Initiativantrag der freiheitlichen Abgeordneten sieht vor, dass Nicht-EU-BürgerInnen neben den allgemeinen Anforderungen Grundkenntnisse der deutschen Sprache nachweisen sollen, um Wohnbauförderung in Anspruch zu nehmen.
EU-rechtliche Gleichbehandlungsgebote für Zugang zu Wohnraum
Das EU-Recht lässt diese Forderungen aber weitgehend nicht zu. Richtlinien sehen eine Gleichbehandlung für Angehörige von EU-BürgerInnen, langfristig aufenthaltsberechtigte Menschen und anerkannte Flüchtlinge vor. Der EuGH hat weiters kürzlich festgestellt, dass bei türkischen Staatsangehörigen keine Sprachkenntnisse für einen dauerhaften Aufenthaltstitel verlangt werden dürfen. Daher dürfen diese Sprachkenntnisse auch nicht beim Zugang zu Wohnbauförderungen verlangt werden. Dasselbe gilt auch für den Zugang zu Gemeindewohnungen.
Anspruch auf Wohnbauförderung für alle Daueraufenthaltsberechtigten gefordert!
„Wohnbauförderung sollte daher allen Menschen zustehen, die sich dauerhaft in Österreich aufhalten dürfen. Alle weiteren Voraussetzungen sind rechtlich unzulässig“, erklärt Volker Frey.