Eine komplexe Verflechtung von Doppelmoral und Tabuisierung im Umgang mit Sexarbeit führt dazu, dass in Österreich rechtliche Regelungen darauf ausgerichtet sind, Sexarbeiter_innen unzählige Pflichten (Steuerpflicht, Registrierungspflicht, Verpflichtung der Führung eines „Gesundheitsbuchs“, etc.) aufzuerlegen, jedoch keine Rechte einzuräumen. Anlässlich des Internationalen Hurentages am 2. Juni machen Beratungsstellen und die Selbstorganisation von Sexarbeiter_innen wiederholt auf die institutionelle und strukturelle Gewalt gegen Sexarbeiter_innen aufmerksam.
Die Plattform sexworker.at, die Beratungsstellen LEFÖ (Wien), maiz (Linz), SXA-Info (Graz) und PiA (Salzburg) fordern eine Gleichstellung der Sexarbeiter_innen mit anderen Erwerbstätigen und die Gewährleistung von rechtlichem Schutz. Laut einer Entscheidung des OGH aus dem Jahr 1989 wird Sexarbeit als sittenwidrig erachtet. Die Sittenwidrigkeit hemmt eine Entkriminalisierung der Tätigkeit und macht Bestimmungen zum Schutz von Arbeitnehmer_innen unmöglich. Diese Regelung verkennt die Tatsache, dass Sexarbeit eine gesellschaftliche Realität und von einer hohen Nachfrage gekennzeichnet ist und stellt somit den wohl deutlichsten Ausdruck von Doppelmoral dar, sowohl auf politischer als auch auf gesellschaftlicher Ebene.
Verpflichtende wöchentliche (Krankheits)Kontrolluntersuchungen vermitteln das Bild von „unreinen“ Sexarbeiter_innen, die eine gesundheitliche Bedrohung für den Rest der Bevölkerung bedeuten. Die Pflichtuntersuchungen diskriminieren und entmündigen Sexarbeiterinnen, da ihnen u.a. die Fähigkeit zur Verantwortung ihrer Körper gegenüber abgesprochen wird.
Die Vorstellung von unmündigen Sexarbeiter_innen, mit der ihnen jegliche Selbstbestimmtheit abgesprochen wird, scheint auch bei der Entstehung von Landesgesetzen dominant zu sein, da diese ohne Einbeziehung von Sexarbeiter_innen beschlossen werden und deren Lebensrealitäten ignorieren und verkennen. Gesetze werden über die Köpfe von Sexarbeiter_innen hinweg beschlossen, denn auch Beratungseinrichtungen, die in diesem Kontext Lobbyarbeit leisten, können nur teilweise als ein Sprachrohr fungieren und sind keine Interessens- oder gar Selbstvertretung von Sexarbeiter_innen. Zwei kürzlich in Kraft getretene Regelungen geben erneut Anlass zur Empörung: das Oberösterreichische Sexualdienstleistungsgesetz (Oö. SDLG) und das Prostitutionsgesetz (ProstG) in Wien. Sexarbeiter_innen werden in Wien aus Wohngebieten verdrängt, was sie in illegalisierte und unsichere Arbeitsverhältnisse zwingt. Komplizierte Verbotsbestimmungen bedingen eine ständige Unsicherheit der straffreien Ausübung.
„Die Verbannung der Sexarbeit aus dem Wohngebiet bedeutet eine Verstärkung der Diskriminierung von Sexarbeit und ihrer Ausübenden und widerspricht einer Anerkennung der Sexarbeit als gesellschaftliche Realität. Das Ziel, Sexarbeit somit unsichtbarer zu machen (für einen Teil der Bürger_innen!), ist eine Förderung der Doppelmoral in unserer Gesellschaft.“ so Renate Blum von LEFÖ. Sexarbeit wird also weiterhin tabuisiert und verdrängt und damit einhergehend die Möglichkeit zwischen verschiedenen Arbeitsorten zu wählen zum Teil stark eingeschränkt.
Auch in Oberösterreich wo zum ersten Mal die bisherigen Regelungen von Sexarbeit im Polizeistrafgesetz durch ein eigenes Gesetz ersetzt werden, stehen Beschränkung und Kontrolle von Sexarbeit im Vordergrund. „Doch der Schwerpunkt einer solchen Regulierung kann nur in der Schaffung eines fairen Arbeitsumfeldes für die Sexarbeiter_innen liegen“ betont Luzenir Caixeta „jedes Gesetz bzw. Gesetzesmaßnahme, die das Thema zukunfts- und lösungsorientiert regeln will, soll die Sexarbeiter_innen als professionelle Dienstleister_innen begreifen und ihnen Rechte einräumen.“ Dem entgegen schafft das im Mai 2012 beschlossene Gesetz keine weitreichenden Verbesserungen der Lebens- und vor allem Arbeitsbedingungen von Sexarbeiter_innen und birgt in einigen Punkten sogar die Gefahr von verstärkten Abhängigkeiten v. a. von Betreiber_innen.
In diesem Zusammenhang betonen die Organisationen abermals ihre langjährigen Forderungen:
- Entkoppelung des Regelungsbereichs der Prostitution aus den Sitten- bzw. Anstandsnormen in allen Bundesländern
- Rechtliche Gleichbehandlung und Gleichstellung von Sexarbeiter_innen mit anderen Erwerbstätigen durch die Legalisierung der Sexarbeit als Erwerbstätigkeit und entsprechende fremdenrechtliche Änderungen
- Schutz vor Prekarisierung, Diskriminierung, Sexismus und Rassismus