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Klagsverband. Mit Recht gegen Diskriminierung

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Aktuelle Seite: Startseite / News / Vorarlberg muss ADG-Novelle und Monitoring der Behindertenrechtskonvention nachbessern!

Vorarlberg muss ADG-Novelle und Monitoring der Behindertenrechtskonvention nachbessern!

18. Juni 2012 // von Klagsverband

Beide Ziele werden klar verfehlt. „Dieser Entwurf ermöglicht dem Land und den Gemeinden, die Beseitigung von Barrieren endlos hinauszuschieben“ kritisiert Volker Frey, der Generalsekretär des Klagsverbands. Die Verpflichtung aus Artikel 33 der BRK, einen unabhängigen Monitoringausschuss zur Überwachung der Umsetzung der Konvention einzusetzen, wird völlig ignoriert.

Die Forderungen des Klagsverbands

  1. Die BRK sieht die stufenweise Beseitigung von Barrieren vor. Auch das Behindertengleichstellungsgesetz sieht eine Übergangsfrist bis 31. Dezember 2015 vor. Die Länder sollten sich deshalb zumindest dasselbe Ziel setzen – bis dahin sollten auch die Gebäude des Landes und der Gemeinden zugänglich gestaltet werden.
  2. Zur Überwachung der Umsetzung der BRK sollte die Vorarlberger Landesregierung einen unabhängigen Monitoringausschuss mit umfassenden Kompetenzen einsetzen, in dem auch die Zivilgesellschaft – insbesondere Menschen mit Behinderung – vertreten ist.
  3. Im Sinn der Partizipation von Menschen mit Behinderung – eines der Grundprinzipien der BRK – sollte die Neufassung des Entwurfs von Anfang an gemeinsam entwickelt werden.

Die beiden Stellungnahmen finden Sie hier:

  • Stellungnahme zur ADG-Novelle – doc und pdf
  • Stellungnahme zur Novelle des Gesetzes über den Landesvolksanwalt – doc und pdf
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Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern wird aus Mitteln des Bundeskanzleramts, des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, des Bundesministeriums für Arbeit, des Bundesministeriums für Justiz, des Landes Salzburg und des Fonds Soziales Wien gefördert.

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