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Aktuelle Seite: Start / News / Bericht über die Lage von Menschen mit Behinderung 2008

Bericht über die Lage von Menschen mit Behinderung 2008

10. Oktober 2008 von Klagsverband

Überblicksdarstellungen und viele Bezüge zu Gleichstellung auch außerhalb des Ressort machen den Bericht zu einer interessanten Lektüre.

Am 9. Oktober 2008 stellte Sozialminister Buchinger den „Bericht über die Lage von Menschen mit Behinderung 2008“ vor, der derzeit nur in der Entwurfversion heruntergeladen werden kann. Dieser ist der zweite seiner Art, der erste war 2003 erschienen. Er enthält eine Zusammenstellung behindertenpolitischer Entwicklungen und eine Menge statistischen Materials. Besonders die Berücksichtigung anderer Diskriminierungsgründe (Religion, Herkunft, Alter, Geschlecht) ist sehr hilfreich.

Passagen, die einen direkten Zusammenhang mit Antidiskriminierung und Gleichstellung besitzen, finden sich über den gesamten Bericht verstreut – der derzeit nur in einer Entwurffassung zugänglich ist. Die Zahlen vor den Überschriften beziehen sich auf die Kapitel im Bericht, diejenigen in Klammer auf die Seiten.

6.4 Behindertenanwalt

Der Behindertenanwalt, der in Ausübung seiner Tätigkeit weisungsfrei ist, hat bereits einen Tätigkeitsbericht abgegeben. Dieser ist leider zumindest in der derzeitigen Onlineversion nicht verfügbar, obwohl ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass er angeschlossen sei (94).

7.3 Schlichtungsverfahren

Mit Stand 1. Juli 2008 sind beim Bundessozialamt 329 Schlichtungsanträge eingelangt. von denen etwa 60 % (197) das Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG) und etwa 40 % (132) das Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) betrafen (Seite 104). Im jahr 2008 konnten im Bereich des BEinstG 55 % der Anträge durch eine Einigung beendet werden, im Bereich des BGStG waren es 40 %.

8.1 Etappenplan Bundesbauten

In einer übersichtlichen Tabelle werden die Verwirklichung und die Umsetzungspläne zum Thema Barrierefreiheit präsentiert. Während sich die Präsidentschaftskanzlei, die Volksanwaltschaft und der Rechnungshof bereits barrierefrei melden, hat das Bundesministerium für Landesverteidigung als einziges Ressort noch keine Etappenplan vorgelegt. Das Bundeskanzleramt, das Lebensministerium und das Wissenschaftsministerium haben zwar einen Etappenplan, aber keinen Zeitplan veröffentlicht (113).

9.2 Verfahrensrechte

Die praktisch bedeutendsten:

  • die besonderen Regeln zur Zustellung amtlicher Schriftstücke (119-120);
  • die Vorschriften, wie im Verwaltungsverfahren sinnesbehinderten Menschen Akteninhalte mitgeteilt werden (Seiten 117-118) und
  • die Kostentragung des Bundes für GehörlosendolmetscherInnen im Verwaltungs-, Zivil- und Streafverfahren (118-119)

23. Bauen und Wohnen

Detailliert wird dargestellt, welche praktischen Probleme entstehen, da im Baubereich das BGStG den Bauordnungen der Länder gegenübersteht (262-263). Weiters gibt es eine Übersicht der wichtigsten ÖNORMEN, die barrierefreies Bauen regeln (263).

24. Verkehr

Einleitend werden wichtige ÖNORMEN zum Abbau von Barrieren im Verkehrsbereich vorgestellt (266-267).  Es folgen allgemeine Hinweise auf Maßnahmen in den einzelnen Verkehrssparten (267-271). Ergänzend gibt es eine Übersicht von jüngsten Änderungen im Führerscheingesetz (Fahrprüfung).

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Buneskanzleramt
Bundesministerium für Justiz
Land Salzburg

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Fonds Soziales Wien
Bundesministerium für Europäische und internationale Angelegenheiten
BM für Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
Bundesministerium für Arbeit

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