Der 1949 geborene Kläger hatte 2010 und 2011 für seine Jahreskarten jeweils Euro 458,- bezahlt. Frauen im selben Alter erhielten die Jahreskarten um den halben Preis. Der Verfassungsgerichtshof hat die entsprechende Verordnung der Verkehrsministerin zwar erst mit Ende 2011 aufgehoben, aufgrund des Vorrangs der EU-Antidiskriminierungsrichtlinie war diese Verordnung aber ohnehin nicht anzuwenden.
Das Bezirksgericht Innere Stadt Wien hat daher dem Mann recht gegeben und ihm mit Urteil vom 28. Februar 2010 (78 C 772/11y) den Betrag zugesprochen, den er mehr bezahlen musste als gleichaltrige Frauen, sowie die volle vom Kläger verlangte Entschädigung für die erlittene Diskriminierung in der Höhe von Euro 500,-. Die Wiener Linien haben dagegen berufen und verloren. Das Landesgericht für Zivilrechtssachen hat das Bezirksgericht mit nun zugestelltem Urteil vom 19. Juni 2012 (35 R 151/12h) zur Gänze bestätigt. Euro 500,- für die erlittene Diskriminierung seien jedenfalls angemessen. Insgesamt müssen die Wiener Linien in diesem Fall für Schadenersatz und Verfahrenskosten über Euro 2.000,- bezahlen. Das Urteil ist rechstkräftig. Weitere Fälle sind anhängig.
Entschädigungsanspruch für alle betroffenen Männer
Seit 1. Jänner dieses Jahres erhalten auch Männer die ermäßigte Seniorenjahreskarte ab 60 Jahren. Dieses Urteil aber bestätigt, dass die Wiener Linien den bis dahin diskriminierten Männern nicht nur den erhöhten Jahreskartenpreis zurückzahlen müssen, sondern auch eine Entschädigung für die Diskriminierung zu leisten haben. Jeder Mann, der zwischen 60 und 65 eine Jahreskarte hatte, kann die Rückzahlung und die Entschädigung verlangen. Die Ansprüche verjähren drei Jahre nach der jeweiligen Zahlung.
Das Gleiche gilt für die ÖBB bezüglich der Vorteilscard senior und für alle anderen Verkehrsunternehmen, die Männer und Frauen ungleich behandeln oder behandelt haben.
Quelle: Dr. Helmut Graupner, www.graupner.at