Das Stellungnahmeverfahren für die Novelle des Gleichbehandlungsgestzes hat soeben offiziell begonnen. Auch der Klagsverband ist eingeladen, bis 24. September eine Stellungnahme abzugeben.
So wie bei der Novelle 2011 steht auch diesmal im Begutachtungsentwurf, dass der Schutz vor Diskriminierung außerhalb der Arbeitswelt für alle Gründe gelten muss. Bislang beschränkt sich der Schutz auf die Gründe Geschlecht und ethnische Zugehörigkeit. Wenn ein türkischer Staatsbürger also vom Türsteher nicht in die Disko gelassen wird, kann er wegen rassistischer Einlassverweigerung klagen. Wäre derselbe Mann homosexuell und würde deshalb benachteiligt, hätte er keine rechtliche Handhabe.
Für den Klagsverband ist deshalb klar: An der Ausweitung des Diskriminierungsschutzes führt kein Weg vorbei!