In einer neuen Verordnung zum RichteramtsanwärterInnen-Gesetz ist vorgesehen, dass JuristInnen bei der Ausbildung zum/r RichterIn „in Angelegenheiten der Gleichbehandlung und Antidiskriminierung, der Mobbing-Prävention und -Sanktion sowie der Toleranz und des Umgangs mit Angehörigen fremder Ethnien besonders geschult werden.“ Der Klagsverband begrüßt diese Neuerung und erwartet sich davon mehr Bewusstsein bei Richterinnen und Richtern für Gleichstellungsfragen.