„Alles begann im Jahr 2004 mit dem novellierten Gleichbehandlungsgesetz. Darin war die Möglichkeit vorgesehen, für Opfer von rassistischer Diskriminierung einen Schadenersatz vor Gericht durchzusetzen. Viele der Personen, die zu ZARA in die Beratung kamen, konnten aber die Kosten eines Gerichtsverfahrens nicht tragen. Es musste deshalb ein Weg gefunden werden, diesen Menschen das finanzielle Risiko einer Klage abzunehmen. Mit der Gründung des Klagsverbands konnten Opfer von Diskriminierung in Österreich erstmals klagen, ohne persönlich für die Kosten aufkommen zu müssen.
Hinter der Gründung des Klagsverbands stand aber auch der Wunsch, Präzedenzfälle zu schaffen, auf die man sich in ähnlichen Situationen berufen kann. So sollten Personen oder Firmen, die jemanden benachteiligen auch außergerichtlich zu einem Ausgleich bewegt werden.
Der Klagsverband hat schon für einige KlientInnen von ZARA Klage eingebracht und war dabei höchst erfolgreich. So wurden zB mehrere rassistische Einlassverweigerungen in Lokale eingeklagt. Aber auch eine rassistische Belästigung in einem Modegeschäft war dabei.
Die Gerichtsurteile haben eine große Bedeutung für die Arbeit von ZARA: Sie sind für die KlientInnen erfreulich und wir können sie dafür verwenden, mehr Bewusstsein für das Gleichbehandlungsrecht zu schaffen. Den Opfern wird vermittelt, dass sie sich gegen Diskriminierung zur Wehr setzen können. Potenzielle TäterInnen sehen, dass Diskriminierung empfindliche Folgen haben kann.
ZARA wünscht dem Klagsverband weiterhin viel Erfolg bei seiner Arbeit und ausreichende Ressourcen, um diese wichtige Form der Unterstützung anbieten zu können.“