Neben der Ausweitung des Diskriminierungsschutzes werden in dem Bericht die Menschenrechte von Menschen mit Behinderung, Frauen und älteren Personen besonders hervorgehoben:
Menschen mit Behinderung: Der Kommissar begrüßt, dass ein nationaler Aktionsplan für Menschen mit Behinderung beschlossen wurde und somit auch die UN-Konvention für Menschen mit Behinderung berücksichtigt wird. In diesem Zusammenhang ermutigt er die politisch Verantwortlichen, die Inklusion von Menschen mit Behinderung voranzutreiben und Maßnahmen zu ergreifen, die den Betroffenen ein unabhängiges Leben ermöglichen.
Frauen: Der Kommissar stellt fest, dass die Bemühungen zur Gleichstellung von Männern und Frauen nur schleppend vorangehen besonders was den gender pay gap betrifft. Der Mangel an geeigneten Kinderbetreungseinrichtungen und Geschlechterstereotype sind die größten Hindernisse auf dem Weg zur Gleichstellung von Frauen.
Ältere Menschen: In Anbetracht des Umstands, dass sich Österreich demografisch zu einer alternden Gesellschaft entwickelt, lobt der Kommissar die Teilhabe von älteren Menschen an Entscheidungsprozessen im Rahmen eines institutionalisierten Dialogs. Gut ausgebildetes Pflegepersonal, das regelmäßig Fortbildungen besuchen kann, ist wesentlich, um dieser besonders schützenswerten Gruppe adäquate Pflege und Betreuung zu garantieren.
Neben diesen Punkten erwähnt der Menschenrechts-Kommissar Nils Muiznieks in seinem Bericht das Mandat der Volksanwaltschaft als Menschrechtsinistitution, das dringend ausgeweitet werden sollte. Derzeit hat die Volksanwaltschaft nur B-Status.
Den Bericht des Europarats-Menschenrechtskommissars Nils Muiznieks können Sie im Internet herunterladen.