Eine Diskriminierung aufgrund der Staatsbürgerschaft sieht der Europäische Gerichtshof in der Fahrpreisermäßigung für österreichische Studierende. Wie der Standard berichtet, bestätigt das Urteil eine Klage der EU-Kommission gegen Österreich.
Nur Studierende, die österreichische StaatsbürgerInnen sind und Familienbeihilfe erhalten, bekommen in Wien, Oberösterreich, Burgenland, Steiermark und in der Stadt Innsbruck eine Fahrpreisermäßigung für öffentliche Verkehrsmittel. Um Familienbeihilfe zu erhalten, müssen auch die Eltern in Österreich leben. Alle Studierende, auf die dies nicht zutrifft, sind von der Ermäßigung ausgenommen.
Die EU-Kommission hat Österreich wegen dieser Regelung geklagt, der EuGH hat die Klage nun bestätigt. Der Gerichtshof stellt fest, dass die Bindung der Fahrpreisermäßigung an den Bezug der österreichischen Familienbeihilfe eine „Ungleichbehandlung zwischen österreichischen Studenten, die ihr Studium in Österreich absolvieren, und Studenten aus anderen Mitgliedstaaten, die dort ebenfalls ihrem Studium nachgehen, bewirkt“.