In Deutschland wurde eine lesbische Kindergärtnerin von ihrem Arbeitgeber, einem katholischen Kindergarten, am Ende ihrer Elternzeit gekündigt. Ihre gleichgeschlechtliche Lebensweise verstoße gegen die katholische Glaubens- und Sittenlehre, hieß es. Die Erzieherin hat ihren Arbeitgeber daraufhin verklagt und nun einem Vergleich zugestimmt. Sie nimmt damit die Kündigung an, erhält aber eine Abfertigung, die ziemlich hoch ist, weil sie 14 Jahre bei der katholischen Kirche beschäftigt war.
Auch in Österreich gibt es zu vergleichbaren Sachverhalten noch keine Urteile.