Nach langen Diskussionen hat die Oö. Landesregierung den Entwurf der Wohnbauförderungsgesetz-Novelle 2012 vorgelgt. Dieser verzichtet auf die Prüfung deutscher Sprachkenntnisse, wenn Drittstaatsangehörige einen Antrag auf Wohnbauförderung stellen.
Die Stellungnahme des Klagsverbands (pdf, word) fällt daher grundlegend positiv aus.