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Klagsverband. Mit Recht gegen Diskriminierung

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Aktuelle Seite: Startseite / News / Homosexuellen Paaren Adoption zu verweigern, widerspricht Europäischer Menschenrechtskonvention

Homosexuellen Paaren Adoption zu verweigern, widerspricht Europäischer Menschenrechtskonvention

5. November 2012 // von Klagsverband

In einem aktuellen Urteil wird einer römisch-katholischen Adoptionsagentur in Leeds (Großbritannien) untersagt, homosexuelle Paare abzuweisen, wenn sie ihren wohltätigen Status behalten will. Catholic Care – so der Name der Agentur – wollte ihre Dienstleistungen nicht an das Gleichstellungsrecht anpassen. Ein Richter hat nun entschieden, dass es an überzeugenden Argumenten fehle und die Agentur deshalb im Rahmen des Gleichstellungsrechts handeln müsse.

Catholic Care vermittelt seit 100 Jahren Kinder an Adoptiveltern und gehört zu zwölf religiösen Agenturen in Großbritannien, die gezwungen waren, ihre Politik zu ändern, um dem Gleichstellungsrecht aus dem Jahr 2007 zu entsprechen. Manche von ihnen haben zugesperrt, manche ihre Verbindung zur Kirche aufgelöst. Catholic Care hat sich Zeit ausbedungen, um weitere Schritte zu überlegen.

Hier geht’s zum Urteil in englischer Sprache.

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