Menschen mit Behinderung hatten bislang bei Versicherungsverträgen häufig das Nachsehen: Sie mussten aufgrund ihrer Behinderung höhere Beiträge zahlen oder wurden überhaupt von bestimmten Versicherungsleistungen ausgeschlossen. Am 21. Dezember soll nun die Novelle des Versicherungsrechtsänderungsgesetzes in Kraft treten, die gerade im Ministerrat verabschiedet wurde. Die Zulässigkeit von unterschiedlichen Tarifen oder Wartefristen, die Zulässigkeit eines Risikoausschusses oder von Verminderungen des Leistungsumfanges aufgrund von Gesundheitsbeeinträchtigungen wird damit für Behinderte günstiger geregelt.
Der Klagsverband hatte in seiner Stellungnahme zum Versicherungsrechtsänderungsgesetz angeregt, ein Verbandsklagerecht für alle Güter und Dienstleistungen einzuführen und im Behinderteneinstellungsgesetz zu verankern. Dieses Recht wurde nun im Zuge der Novelle eingeführt aber nicht für den Klagsverband und nur für Versicherungen. Die Möglichkeit einer Verbandsklage bei diskriminierenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gehört also weiterhin diskutiert und kann nach dem Ministerratsbeschluss nicht als abgeschlossen betrachtet werden.