Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) hat zwei neue Berichte herausgebracht, die zeigen, dass sogenannte „Hasskriminalität“ in der EU zum Alltag gehört. Unter Hasskriminalität wird einerseits Verhetzung verstanden, andererseits gehören dazu alle Delikte, die rassistisch oder homophob oder durch religiöse Intoleranz motiviert sind. Die Beispiele reichen von Sachbeschädigungen über Körperverletzung bis zu Friedhofschändungen.
In den beiden Berichten wird betont, dass die EU-Mitgliedstaaten Hasskriminalität sichtbarer machen und gegen die TäterInnen vorgehen müssen. Das Problem der Hasskriminalität wird dabei aus der Perspektive der Opfer betrachtet.
In Österreich wurde der Schutz vor Verhetzung mit Jahresbeginn 2012 auf alle sieben Diskriminierungsgründe ausgeweitet (§ 283 StGB). Im Detail lässt die gesetzliche Regelung aber noch zu wünschen übrig.
Nähere Informationen dazu gibt es hier.
Hier geht’s zu den beiden Berichten der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (in englischer Sprache):
Making hate crime visible in the European Union: acknowledging victims‘ rights
EU-MIDIS Data in Focus Report 6: Minorities as Victims of Crime