Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs müssen Versicherungstarife in Zukunft geschlechtsneutal sein, d.h., es darf nicht mehr zwischen Männern und Frauen unterschieden werden. Die Änderung gilt für alle neuen Verträge, Vorsicht ist aber auch geboten, wenn alte Verträge nach dem 21. Dezember 2012 verändert werden.
Für Frauen könnte das bedeuten, dass sie in Zukunft vor allem bei Lebens- und Unfallversicherungen mehr bezahlen. Umgekehrt kann es aber auch je nach Geschlecht und Versicherungssparte zu billigeren Tarifen kommen.
Gleichzeitig tritt die Novelle des Versicherungsrechtsänderungsgesetz in Kraft, die besagt, dass Menschen mit Behinderungen beim Abschluss einer Versicherung nicht mehr benachteiligt werden dürfen.
Der Klagsverband erhält mit der Novelle die Möglichkeit zur Verbandsklage und kann somit diskriminierende Versicherungsbestimmungen – unabhängig vom Einzelfall – einklagen.