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Aktuelle Seite: Start / News / Novelle Burgenländisches Antidiskriminierungsgesetz

Novelle Burgenländisches Antidiskriminierungsgesetz

20. Dezember 2012 von Klagsverband

Klagsverband empfiehlt Monitoringausschuss und Etappenplan, vorgesehene Verbesserungen werden begrüßt

In seiner Stellungnahme zum Burgenländischen Antidiskriminierungsgestz gibt der Klagsverband vorrangig folgende Empfehlungen ab:

  • Im Antidiskriminierungsgestz sollte ein Monitoringausschuss nach den Pariser Prinzipien festgeschrieben werden.
  • Die Landesregierung sowie die Gemeinden sollten verpflichtet werden, einen Etappenplan zu erstellen, um Barrieren zu beseitigen bei Gebäuden, die im Eigentum von Land und Gemeinden stehen oder die zur Erbringung ihrer Dienstleistungen genutzt werden.
  • Es sollte ein Mindestschadenersatz von 1.000 Euro bei allen Formen von Diskriminierung vorgesehen werden.

Ansonsten begrüßt der Klagsverband die Verbesserungen, die in der Novelle vorgehesen sind. Dazu gehört

  • das ausdrückliche Verbot der Diskriminierung aufgrund eines Naheverhältnisses im Sinne der Rechtssache „Coleman“ (EuGH, 17.7.2008, Rs C-303/06)
  • die Anhebung des Mindestschadenersatzes bei Belästigung von 720 auf 1.000 Euro
  • die Klarstellung, das die im gerichtlichen Verfahren zugesprochenen Schadenersätze wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein müssen.

Die Stellungnahme des Klagsverbands können Sie als pdf oder als Word-Dokument herunterladen.

 

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