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Aktuelle Seite: Start / News / Kein Zwang mehr zum Geschlechtseintrag im Geburtenbuch

Kein Zwang mehr zum Geschlechtseintrag im Geburtenbuch

9. Februar 2013 von Klagsverband

In Deutschland wird das Personenstandsrecht geändert und somit der Zwang aufgehoben, bei der Geburt intersexueller Kinder ein Geschlecht einzutragen.

In Deutschland sorgt eine Änderung des Personenstandrechts für einschneidende Änderungen für intersexuelle Personen: Bei Kindern, deren Geschlecht bei der Geburt nicht eindeutig feststeht, ist es nun nicht mehr notwendig, sich auf Mann oder Frau festzulegen. Damit wird die Existenz intersexueller Personen anerkannt, und von Eltern der Druck genommen, sich für ein Geschlecht zu entscheiden.

Der deutsche Bundestag hat mit dieser Änderung eine Forderung von Bündnis 90/Die Grünen umgesetzt. Im neu hinzugefügten Absatz im Personenstandsgesetz heißt es, dass bei der Geburt eines Kindes, das „weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden“ kann, der „Personenstandsfall ohne Angabe zum Geschlecht in das Geburtenregister einzutragen“ ist.

VertreterInnen von Betroffenenverbänden kritisieren an der neuen Regelung, dass es sich bei der Bestimmung nicht um eine Kann-Bestimmung handelt, sondern um die Pflicht, das Geschlecht frei zu lassen. Das käme einem Zwangs-Outing gleich.

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