Die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) bekräftigt in ihren feststellenden Bemerkungen zum Länderbericht 2010, dass Österreich eine unabhängige Institution einrichten sollte, die Beschwerden über Menschenrechtsverletzungen durch die Polizei untersucht. Dazu gehören auch Vorwürfe wegen rassistischer Handlungen und rassistischer Diskriminierung. ECRI anerkennt die Bemühungen der österreichischen Regierung, die Untersuchung solcher Vorwürfe zu verbessern und transparenter zu machen. So wurde einerseits das Bundesamt zur Korruptionsprävention- und bekämpfung im Bundesministerium für Inneres (BAK) eingerichtet, andererseits die Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (WKStA). Dies ist aber für ECRI nicht ausreichend. Empfohlen wird die Einrichtung einer Institution, die unabhängig von Polizei und Staatsanwaltschaft ist. Weiters wird bemängelt, dass BAK und WKStA nur vorsätzliche Straftaten untersuchen können, und dass Opfer zu wenig Informationen über diese beiden Einrichtungen haben.
ECRI stellt in seinen feststellenden Bemerkungen weiters fest, dass die Gleichbehandlungsanwaltschaft in Österreich nicht über ausreichende Ressourcen verfügt und begrüßt, dass die Empfehlungen betreffend den Presserat umgesetzt wurden.
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