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Aktuelle Seite: Start / News / UN-Behindertenrechtskonvention: Österreich ist säumig bei Harmonisierung von Gesetzen und Rechtsmitteln

UN-Behindertenrechtskonvention: Österreich ist säumig bei Harmonisierung von Gesetzen und Rechtsmitteln

11. März 2013 von Klagsverband

Klagsverband fordert in Schattenbericht Vereinheitlichung des Diskriminierungsschutzes

Der Klagsverband hat seinen Schattenbericht zur UN-Behindertenrechtskonvention abgegeben und ruft darin vor allem zur Harmonisierung des Antidiskriminierungs- und Gleichstellungsrechts in Österreich auf. Auf Bundes- und Länderebene gemeinsam sind Antidiskriminierungs- und Gleichstellungsthemen in rund 50 Gesetzen geregelt. Es ist beinahe unmöglich, sich in dieser Fülle zurechtzufinden.

Das erschwert besonderes die Rechtsdurchsetzung, weil in vielen Einzelfällen Bundes- und Länderrecht gleichzeitig anzuwenden ist und die Gesetze nicht im Detail aufeinander abgestimmt sind.

Aber auch was die Einrichtung von Monitoringsstellen betrifft, gibt es keine einheitliche Vorgehensweise: Während der Bund einen unabhängigen Monitoringausschuss eingesetzt hat, der die Umsetzung der Konvention überwachen soll, haben dies nur wenige Bundesländer getan.  In Wien gibt es eine Monitoringstelle, einige Bundesländer beabsichtigen eine solche einzurichten, in anderen Bundesländern wurden noch keine Schritte gesetzt, um unabhängige Monitoringstellen zu schaffen, die ausreichend finanziert, pluralistisch zusammengesetzt und besonders für schwache Personengruppen zugänglich sind.

Zuguterletzt sind Menschen mit Behinderungen in Österreich nicht überall beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen vor Diskriminierung geschützt: Niederösterreich hat diesen Schutz als einziges Bundesland nicht im Gesetz vorgesehen.

Inklusive Bildung

Inklusion und die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung an der Gesellschaft beginnt aber bereits im Kindergarten und in der Schule. Der Klagsverband fordert deshalb in seinem Schattenbericht für Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention ein inklusives Bildungssystem, die Abschaffung von Sonderschulen, eine verbesserte Ausbildung für LehrerInnen, um unterschiedlichste SchülerInnen gemeinsam unterrichten zu können, sowie Schulen ohne Barrieren.

Inklusion müsse ganz allgemein als Querschnittsmaterie betrachtet werden, fordert der Klagsverband in seinem Bericht. Alle Bundesministerien sowie die ganze Gesellschaft sollten sich hier angesprochen fühlen.

Barrierefreiheit

Was die Barrierefreiheit von öffentlichen Gebäuden betrifft, sollten sich die Bundesländer mehr anstrengen und Etappenpläne vorlegen, die längstens bis 2019 dauern.

Die UN-Behindertenrechtskonvention (CRPD)

Die UN-Behindertenrechtskonvention wurde 2007 von Österreich ratifiziert und ist 2008 völkerrechtlich in Kraft getreten. Sie regelt in 50 Artikeln die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Im vierjährigen Rhythmus müssen die UN-Mitgliedsstaaten Berichte über die Umsetzung der Konvention vorlegen. Der österreichische Länderbericht wird in der 9. Sitzung des Komitees über die Rechte von Menschen mit Behinderung von 15. bis 19. April 2013 geprüft.

Den Text der UN-Behindertenrechtskonvention können Sie unter www.monitoringausschuss.at lesen.

 

 

 

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