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Aktuelle Seite: Startseite / News / Volksanwaltschafts-Bericht 2012: Diskriminierungsschutz muss ausgeweitet und harmonisiert werden

Volksanwaltschafts-Bericht 2012: Diskriminierungsschutz muss ausgeweitet und harmonisiert werden

18. April 2013 // von Klagsverband

„Obwohl alle Menschenrechte gleichwertig bzw. gleichrangig sind, kommt dem Schutz vor Diskriminierung eine besondere Bedeutung zu“, so eröffnet die Volksanwaltschaft das Kapitel „Antidiskriminierung“ in ihrem Bericht an das österreichische Parlament für das Jahr 2012. Auf politischer Ebene zeigen sich dabei in weiten Teilen Übereinstimmungen zwischen den Forderungen des Klagsverbands und der Volksanwaltschaft. So wird die Zersplitterung des österreichischen Antidiskriminierungsrechts in zahlreiche Landes- und Bundesgesetze kritisiert. Aber auch die fehlende Harmonisierung des Diskriminierungsschutzes wird in dem Bericht als Kritikpunkt genannt. So wie der Klagsverband würde sich auch die Volksanwaltschaft eine Ausweitung des Diskriminierungsschutzes auf alle Gründe wünschen, eine Forderung, die bei der jüngsten Novelle des Gleichbehandlungsgesetzes nicht umgesetzt wurde. Ein weiterer Punkt, der auf politische Umsetzung wartet, ist laut Volksanwaltschaft das Verbandsklagerecht. Hier konnte der Klagsverband 2012 einen kleinen Erfolg verbuchen. Ihm wurde im Rahmen der Novelle des Versicherungsrechtsänderungsgesetz die Möglichkeit der Verbandsklage gewährt – allerdings nur in Versicherungsverträgen und nur für den Diskriminierungsgrund Behinderung. Eine Ausweitung wäre dringend erforderlich, um diskriminierende Bestimmungen für alle Diskriminierungsgründe einklagen zu können.

Mit welchen Einzelfällen sich die Volksanwaltschaft im Jahr 2012 im Bereich Diskriminierung beschäftigt hat, kann anhand von Beispielen im Jahresbericht (pdf) nachgelesen werden.

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