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Klagsverband. Mit Recht gegen Diskriminierung

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Aktuelle Seite: Startseite / News / Gleichbehandlungsgesetz: Jüngste Novelle bringt wenig Neues, Diskriminierungsschutz bleibt eingeschränkt

Gleichbehandlungsgesetz: Jüngste Novelle bringt wenig Neues, Diskriminierungsschutz bleibt eingeschränkt

30. April 2013 // von Klagsverband

Der österreichische Ministerrat hat jüngst eine Novelle des Gleichbehandlungsgesetzes beschlossen, der kein Begutachtungsverfahren vorangegangen ist. Dabei wurden einzelne Punkte des letzten Begutachtungsverfahrens 2012 herausgenommen und umgesetzt.

Für den Klagsverband enttäuschend: Die seit langem geforderte Angleichung des Diskriminierungsschutzes für die Gründe sexuelle Orientierung, Alter sowie Religion und Weltanschauung wurde wieder nicht in die Regierungsvorlage aufgenommen. Diese war schon bei den jüngsten Begutachtungsentwürfen in den Jahren 2010 und 2012 abgelehnt worden. Insgesamt wurden nur einige kleine Punkte klargestellt, die hier nachgelesen werden können.

Die Mini-Novelle bringt aber auch Posivites: So wurde der Dialog mit der Zivilgesellschaft verankert und zwar im Gleichbehandlungsgesetz sowie im Behindertengleichstellungsgesetz. Die neuen Regeln zur Bemessung des Schadenersatzes im Behinderteneinstellungs- und Behindertengleichstellungsgesetz könnten zu höherem und damit abschreckendem Schadenersatz  führen.

Erfreulich für den Klagsverband ist auch die Richtigstellung seines Namens. Der Verein wurde nämlich im Gleichbehandlungsgesetz bisher fälschlicherweise  „Klageverband“ genannt.

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Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern wird aus Mitteln des Bundeskanzleramts, des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, des Bundesministeriums für Arbeit, des Bundesministeriums für Justiz, des Landes Salzburg und des Fonds Soziales Wien gefördert.

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