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Klagsverband. Mit Recht gegen Diskriminierung

Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern

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Aktuelle Seite: Startseite / News / Einem Ministerratsentwurf ohne Angleichung des Diskriminierungsschutzes darf nicht zugestimmt werden!

Einem Ministerratsentwurf ohne Angleichung des Diskriminierungsschutzes darf nicht zugestimmt werden!

13. Mai 2013 // von Klagsverband

Kurz vor Ende der Legislaturperiode hat der Ministerrat nun erneut eine Novelle des Gleichbehandlungsgesetzes beschlossen und wieder fehlt ein zentraler Punkt, nämlich die Angleichung des Diskriminierungsschutzes („Levelling-up“). In Österreich dürfen also Lesben und Schwule weiter diskriminiert werden, genau so wie (zu) alte oder (zu) junge Personen und alle, die einer vermeintlich falschen oder gar keiner Religion angehören. Wenn ein Diskobesucher wegen seiner Hautfarbe vom Türsteher nicht hineingelassen wird, kann dieser juristische Schritte setzen, wenn ein schwules Paar von einem Zimmervermieter abgewiesen wird, gibt es keine rechtliche Handhabe.

Nein zu diesem Entwurf

Diese Ungleichbehandlung außerhalb der Arbeitswelt ist sachlich nicht gerechtfertig und gehört dringend abgeschafft. Sie führt zu einer Diskriminierung beim Diskriminierungsschutz. Wer sich also dazu bekennt, dass Menschenrechte für alle gelten müssen, stimmt morgen im Gleichbehandlungsausschuss gegen den Entwurf!

Internationale Empfehlungen zum Levelling-up

Der Klagsverband fordert seit Langem eine Angleichung des Diskriminierungsschutzes und stellt sich dabei in eine Reihe mit internationalen Organisationen: Der UN-Menschenrechtsrat hat Österreich im Rahmen seiner Universellen Prüfung (UPR) die Angleichung des Diskriminierungsschutzes bereits 2011 empfohlen. Im Juni ist ein Zwischenbericht der österreichischen Regierung fällig, bei dem über die Umsetzung der Empfehlungen berichtet werden muss. Will Österreich sein Gesicht vor der UNO wahren, muss das Levelling-Up umgesetzt werden.

In den meisten EU-Mitgliedsstaaten wird beim Diskriminierungsschutz inzwischen nicht mehr zwischen verschiedenen Personengruppen unterschieden. Hier haben Männer und Frauen,  StaatsbürgerInnen und MigrantInnen, Menschen mit und ohne Behinderung, Lesben und Schwule, Junge und Alte sowie Angehörige verschiedenster Religionen dieselben Rechte.

 

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Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern wird aus Mitteln des Bundeskanzleramts, des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, des Bundesministeriums für Arbeit, des Bundesministeriums für Justiz, des Landes Salzburg und des Fonds Soziales Wien gefördert.

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