Am 23. Mai 2013 wird im Nationalrat die jüngste Novelle des Gleichbehandlungsgesetzes beschlossen. Diese sieht vor, dass in Österreich außerhalb der Arbeitswelt weiter diskriminiert werden darf. Lesben und Schwule, Alte und Junge und Menschen mit den verschiedensten Religionen – sie alle sind nicht gesetzlich geschützt, wenn sie beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen benachteiligt werden.
Dabei handelt es sich bei dieser Form der Diskriminierung nicht nur um Einzelfälle: Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern erhält regelmäßig Anfragen von Personen, die zB wegen ihrer sexuellen Orientierung Probleme haben, wenn sie eine Wohnung mieten wollen. Auch im Handel oder bei Dienstleistungsbetrieben kommt es immer wieder zu diskriminierenden Situationen, wenn KundInnen offen zu ihrer Religion oder zu ihrer sexuellen Orientierung stehen. Mehrere homosexuelle Paare haben sich an den Klagsverband gewandt, weil sie in Hotels und Pensionen kein Zimmer bekommen haben. Auch eine aktuelle Studie der Europäischen Grundrechteagentur (FRA) bestätigt, dass die meisten Lesben und Schwule in Österreich alltäglichen Belästigungen und Benachteiligungen ausgesetzt sind.
Ja zum Levelling-up
Für alle Nationalratsabgeordneten, die sich zu Gleichstellung bekennen, heißt es deshalb morgen: Rückgrat beweisen und für das Levelling-up stimmen. Ohne die Angleichung des Diskriminierungsschutzes darf das Gleichbehandlungsgesetz nicht beschlossen werden.