Die jüngste Novelle des Gleichbehandlungsgesetzes ist nun als BGBl. I 2013/107 erschienen. Leider konnte sich das Parlament wieder nicht durchringen, mit dieser Novelle das Levelling-up, also die Angleichung des Diskriminierungsschutzes, umzusetzen. Damit bleibt die Hierarchisierung der Diskriminierungsgründe außerhalb der Arbeitswelt bestehen. Wer also aufgrund seines Geschlechts oder seiner ethnischen Zugehörigkeit diskriminiert wird, ist durch das Gesetz geschützt sowohl in der Arbeitswelt als auch außerhalb. Wer aber eine Benachteiligung erfährt, die mit den Merkmalen sexuelle Orientierung, Alter oder Religion und Weltanschauung verbunden ist, hat außerhalb der Arbeitswelt keinen Schutz.
Dialog mit der Zivilgesellschaft
Die Novelle des Gleichbehandlungsgesetzes bringt aber auch einige Verbesserungen: Der Dialog mit der Zivilgesellschaft wurde sowohl im Gleichbehandlungsgesetz als auch im Behindertengleichstellungsgesetz verankert. Für die Bemessung des Schadenersatzes im Behinderteneinstellungs- und Behindertengleichstellungsrecht gelten nun neue Regeln. Es bleibt zu hoffen, dass diese zu höherem und abschreckendem Schadenersatz führen.
Die meisten Bestimmungen gelten ab 1. August 2013.