Die Europäische Grundrechteagentur FRA hat im November 2012 einen Bericht mit dem Titel „Hasskriminalität in der Europäischen Union sichtbar machen: die Rechte der Opfer anerkennen“ auf Englisch und Französisch veröffentlicht. Nun ist er auch auf Deutsch erschienen.
Er ist in zwei Teile gegliedert: der erste Teil vergleicht die Daten, die in den Mitgliedstaaten über Hassverbrechen (hate crimes) gesammelt werden, im zweiten Teil wird ausgeführt, warum die EU-Mitgliedstaaten zur Bekämpfung und Datenerhebung verpflichtet sind.
Im EU-Vergleich findet sich Österreich im Mittelfeld der Staaten, die über eine gute Datenerhebung verfügen und diese Daten auch gewöhnlich veröffentlichen (Seiten 10-12). Wie auf Seite 38 dargestellt sind die Zahlen dem Verfassungsschutzbericht entnommen. Daher ist zu vermuten, dass die genannten Fallzahlen vor allem rechtsradikale Delikte nach dem Verbotsgesetz umfassen. Interessant wären aber besonders Anzeigen und Verurteilungen nach anderen Rechtsgrundlagen – etwa nach § 283 StGB (Verhetzung) – und die Anwendung der besonderen Erschwerungsgründe nach § 33 Abs 1 Z 5 (rassistische und andere besonders verwerfliche Beweggründe). Es ist also zu befürchten, dass der gesamte Bereich des Alltagsrassismus in den von der Bundesregierung/den Bundesministerien genannten Zahlen nicht vertreten ist. Die Aussagekraft der Zahlen ist daher gering – und die FRA erwähnt ausdrücklich, das die Zahlen aufgrund der unterschiedlichen Datenerfassung in den Mitgliedstaaten nicht vergleichbar sind.
Besonders lesenswert ist Kapitel 2 „Hasskriminalität sichtbar machen – die Grundrechtsperspektive.“
Zu diesem Bericht ist auch ein kurzes Factsheet verfügbar.