Die Eltern einer 8- und einer 12-jährigen Tochter besuchen eine Schule in Berlin, wo der Turnunterricht teilweise getrennt für Burschen und Mädchen getrennt durchgeführt wird. Die Eltern sahen darin eine Diskriminierung ihrer Töchter und befürchteten die Verhärtung von Rollenklischees.
Das Verwaltungsgericht Berlin entschied in einem Eilverfahren, dass aufgrund unterschiedlicher pädagogischer Wertungen ein komplett koedukatives Schulsystem nicht zwingend sei. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts haben die Antragsteller keinen Anspruch auf durchgehend koedukative Erziehung ihrer Kinder.
Der Beschluss ist nicht rechtskräftig, die Eltern können gegen den Beschluss noch Beschwerde beim OVG Berlin-Brandenburg einlegen.