Drei deutsche Elternpaare haben geklagt, weil in der Klasse ihrer Kinder ein großer Anteil von SchülerInnen mit nichtdeutscher Muttersprache war. Die Eltern waren der Meinung, dass die Kinder aus diesem Grund schlechte Schulnoten gehabt hätten und sahen dies als Diskriminierung.
Klage abgewiesen
Das Berliner Verwaltungsgericht sieht das anders: Es bestehe kein Rechtsanspruch von SchülerInnen auf eine bestimmte Zusammensetzung von Schulklassen. Die nach dem deutschen Schulgesetz bestehende Verpflichtung, deutsche SchülerInnen und solche nichtdeutscher Herkunft gemeinsam zu unterrichten, bedeute nicht, dass in einer Schule mit hohem Anteil von SchülerInnen mit Migrationshintergrund diese gleichmäßig auf alle Klassen verteilt werden müssten. Die Klage wurde abgewiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Klagsverband: wichtiges Signal
Für den Klagsverband ist das Urteil ein wichtiges Signal. „In einer Gesellschaft, in der Vielfalt und Diversität als Qualität angesehen werden, ist diese Entscheidung ein Schritt in die richtige Richtung“, formuliert es Klagsverbands-Generalsekretär Volker Frey.
Quelle: Zeit.de