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Aktuelle Seite: Start / News / Bartträger in Großbritannien von Schulunterricht ausgeschlossen

Bartträger in Großbritannien von Schulunterricht ausgeschlossen

7. Oktober 2013 von Klagsverband

Ausdruck der Religionszugehörigkeit oder Verstoß gegen die Kleiderordnung? Diese Frage wird in Großbritannien diskutiert, wo zwei muslimische Schüler wegen ihrer Bärte nicht mehr am regulären Unterricht teilnehmen dürfen.

In Großbritannien erlaubt ein Schuldirektor zwei  Schülern nicht mehr am regulären Unterricht teilzunehmen, weil die beiden Muslime Bärte tragen. Die 14-jährigen weigerten sich, ihre Bärte abzurasieren und werden seither in einer Sonderklasse unterrichtet. Für den Direktor der Schule in Lancashire ist dieses Vorgehen nichts anderes als ein konsequentes Auslegen der Kleiderordnung der Schule, die auch keine gefärbten Haare oder andere Kleidung als die Schuluniform erlaubt. Die Eltern der beiden Schüler jedoch sehen dies als Diskriminierung an. Eine rechtliche Klärung steht noch aus.

Kein Verbot von religiösen Bräuchen in Österreich

In Österreich gibt es keine rechtlichen Möglichkeiten, solche religiösen Gewohnheiten zu verbieten. Dresscodes sind zwar grundsätzlich möglich, aber sie dürfen nicht diskrimieren oder in die Religionsfreiheit der SchülerInnen eingreifen.

Quellen: Der Spiegel und Kleine Zeitung

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