In Großbritannien erlaubt ein Schuldirektor zwei Schülern nicht mehr am regulären Unterricht teilzunehmen, weil die beiden Muslime Bärte tragen. Die 14-jährigen weigerten sich, ihre Bärte abzurasieren und werden seither in einer Sonderklasse unterrichtet. Für den Direktor der Schule in Lancashire ist dieses Vorgehen nichts anderes als ein konsequentes Auslegen der Kleiderordnung der Schule, die auch keine gefärbten Haare oder andere Kleidung als die Schuluniform erlaubt. Die Eltern der beiden Schüler jedoch sehen dies als Diskriminierung an. Eine rechtliche Klärung steht noch aus.
Kein Verbot von religiösen Bräuchen in Österreich
In Österreich gibt es keine rechtlichen Möglichkeiten, solche religiösen Gewohnheiten zu verbieten. Dresscodes sind zwar grundsätzlich möglich, aber sie dürfen nicht diskrimieren oder in die Religionsfreiheit der SchülerInnen eingreifen.
Quellen: Der Spiegel und Kleine Zeitung