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Klagsverband. Mit Recht gegen Diskriminierung

Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern

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Aktuelle Seite: Startseite / News / Koalitionsverhandlungen und Diskriminierungsschutz: Oberste Priorität für Behindertenrechte, Schutz vor Diskriminierung von LGBTs und Verbandsklage

Koalitionsverhandlungen und Diskriminierungsschutz: Oberste Priorität für Behindertenrechte, Schutz vor Diskriminierung von LGBTs und Verbandsklage

15. Oktober 2013 // von Klagsverband

Der Auftrag zur Regierungsbildung ist erteilt, SPÖ und ÖVP haben offiziell beschlossen, miteinander Koalitionsgespräche zu führen. Im Fall einer Neuauflage der großen Koalition kündigen beide Parteien neuen Schwung an.

Was muss nun aber eine neue Regierung tun, damit Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt an der Gesellschaft teilhaben können? Welche rechtlichen Maßnahmen müssen in naher Zukunft gesetzt werden, um für alle Menschen denselben Schutz vor Diskriminierung zu garantieren – egal welche Religion sie haben? Was muss in einer Koalitionsvereinbarung stehen, um Schwule, Lesben, Bisexuelle und Transgenderpersonen gleichzustellen?

Aus Sicht des Klagsverbands muss die neue Koalition zahlreiche langjährige Forderungen endlich umsetzen:

Behindertenrechte

Stufen, keine Aufzüge in Gebäuden, fehlende Untertitel bei DVDs – Menschen mit Behinderungen stoßen im Alltag regelmäßig auf Barrieren. Wer sich entschließt, wegen Diskriminierung zu klagen, kann bei einem erfolgreichen Ausgang des Verfahrens mit einem Schadenersatz rechnen. Die Barriere aber bleibt erhalten. Deshalb fordert der Klagsverband einen Rechtsanspruch auf Beseitigung von diskriminierenden Barrieren und auf die Unterlassung von benachteiligenden Praktiken. Nur wenn Barrieren beseitigt werden, können Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt an der Gesellschaft teilhaben.

Dies ist auch eine der zentralen Empfehlungen, die erst vor wenigen Wochen von der UNO an die österreichische Bundesregierung gerichtet wurde: Bei der Überprüfung der Umsetzung der Behindertenrechtskonvention hat die UNO aber noch eine Reihe weiterer Verbesserungsmaßnahmen vorgeschlagen. So sollten die Gesetze auf Bundes- und Länderebene harmonisiert werden und in allen Bundesländern unabhängige Monitoringstellen eingerichtet werden, die ausreichend finanziert, pluralistisch zusammengesetzt und für besonders benachteiligte Personengruppen zugänglich sind. Diese Forderungen decken sich mit jenen des Klagsverbands und sollten für eine neue Regierung oberste Priorität haben.

Menschen mit Behinderungen müssen aber in vielen Lebensbereichen einen langen Atem haben: Das Behindertengleichstellungsgesetz wurde evaluiert und eine Reihe von Empfehlungen formuliert, Etappenpläne zur Umsetzung von Barrierefreiheit wurden erstellt, ein Nationaler Aktionsplan Behinderung liegt auf dem Tisch. Zum überwiegenden Teil wurden diese Empfehlungen und Maßnahmen aber noch nicht umgesetzt. Auch in diesem Bereich gilt: Eine neue Regierung muss hier endlich aktiv werden.

Gleicher Schutz vor Diskriminierung für LGBTs

Der Klagsverband vertritt Personen, die diskriminiert wurden aufgrund aller im Gesetz definierten Diskriminierungsgründe. Neben Behinderung gehört dazu auch die sexuelle Orientierung. In diesem Bereich ist das dringendste Anliegen, die Angleichung des Diskriminierungsschutzes außerhalb der Arbeitswelt: Wer wegen seiner Herkunft vom Türsteher nicht in eine Disko gelassen wird, kann rechtlich gegen diese Benachteiligung vorgehen. Wenn ein homosexuelles Paar aufgrund seiner sexuellen Orientierung aber keine Wohnung bekommt, hat dieses Paar keine rechtlichen Möglichkeiten.

Dieser fehlende rechtliche Schutz macht LGBTs zu Menschen zweiter Klasse. Die Angleichung des Diskriminierungsschutzes außerhalb der Arbeitswelt muss deshalb endlich in das Gleichbehandlungsgesetz aufgenommen werden.

Verbandsklagerecht

Wenn Frau M. vor Gericht geht, und eine Firma klagt, weil in den Geschäftsbedingungen steht, dass sie als nicht-österreichische Staatsbürgerin keinen Handy-Vertrag bekommt, kann sie erreichen, dass die Firma zu einem Schadenersatz verklagt wird. Wenn nun aber Herr S. als nächster vor diesem Problem steht, geht das Ganze wieder von vorne los.

Mit einem Verbandsklagerecht könnte der Klagsverband solche diskriminierenden Bestimmungen unabhängig vom Einzelfall einklagen. Benachteiligende Passagen müssten dann gestrichen werden und würden sich für niemanden mehr nachteilig auswirken. Derzeit hat der Klagsverband ein Verbandsklagerecht im Behindertengleichstellungsgesetz, es beschränkt sich aber auf Versicherungsverträge. Um Menschen hier wirkungsvoll vor Diskriminierung zu schützen, verlangt der Klagsverband deshalb eine Ausweitung des Verbandsklagerechts auf das Gleichbehandlungsgesetz.

 

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Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern wird aus Mitteln des Bundeskanzleramts, des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, des Bundesministeriums für Arbeit, des Bundesministeriums für Justiz, des Landes Salzburg und des Fonds Soziales Wien gefördert.

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