Gegen den Klagsverband, der Opfer von Diskriminierung vor Gericht vertritt, wurde ein Verwaltungsstrafverfahren wegen Winkelschreiberei (Tätigkeit, die AnwältInnen vorbehalten ist) eröffnet, das nun eingestellt wurde.
Dieter Schindlauer, der Präsident des Vereins betont, dass rechtliche Hilfe besonders bei sozialen oder menschenrechtlichen Problemen wichtig sei. „NGOs wie der Klagsverband bieten bei diesen Themen eine Art von Unterstützung, die AnwältInnen als UnternehmerInnen in der Form nicht anbieten können“, so Schindlauer. Die KlientInnen würden das niederschwellige Angebot, das Vereine wie der Klagsverband bieten, genau so schätzen wie das Vertrauensverhältnis, das oft durch einen langjährigen Kontakt entstehe. Außerdem sei der Rahmen durch die Zivilprozessordnung klar: Gemeinnützige NGOs dürften kein Entgelt verlangen und nur dort vertreten, wo kein Anwaltszwang besteht.
Man sehe sich nicht als Konkurrenz zu den AnwältInnen, sondern als Ergänzung. Bisher sei die Zusammenarbeit mit AnwältInnen auch immer sehr gut und problemlos gewesen.
Unterstützung bei Themen, die meist nicht von AnwältInnen vertreten werden
Der Klagsverband vertritt Opfer von Diskriminierung vor Gericht bei allen Formen der Diskriminierung, die in der österreichischen Gesetzgebung festgehalten sind. Unter anderem wurden vom Klagsverband in den letzten Monaten Prozesse wegen rassistischer Einlassverweigerung, mangelnder Barrierefreiheit und Verletzung der Religionsfreiheit geführt.
Für Themen, die nicht in das Antidiskriminierungs- und Gleichstellungsrecht fallen, sei man nicht zuständig, beschreibt der Gleichstellungsexperte den Arbeitsauftrag seiner Organisation. Dieter Schindlauer: „Der Klagsverband freut sich weiterhin auf eine gute Zusammenarbeit mit AnwältInnen zur Durchsetzung der Rechte von Menschen, die diskriminiert werden.“