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Aktuelle Seite: Start / News / Rechtliche Unterstützung bei Diskriminierung ist keine Winkelschreiberei

Rechtliche Unterstützung bei Diskriminierung ist keine Winkelschreiberei

21. Oktober 2013 von Klagsverband

Verfahren gegen Klagsverband eingestellt

Gegen den Klagsverband, der Opfer von Diskriminierung vor Gericht vertritt, wurde ein Verwaltungsstrafverfahren wegen Winkelschreiberei (Tätigkeit, die AnwältInnen vorbehalten ist) eröffnet, das nun eingestellt wurde.

Dieter Schindlauer, der Präsident des Vereins betont, dass rechtliche Hilfe besonders bei sozialen oder menschenrechtlichen Problemen wichtig sei. „NGOs wie der Klagsverband bieten bei diesen Themen eine Art von Unterstützung, die AnwältInnen als UnternehmerInnen in der Form nicht anbieten können“, so Schindlauer. Die KlientInnen würden das niederschwellige Angebot, das Vereine wie der Klagsverband bieten, genau so schätzen wie das Vertrauensverhältnis, das oft durch einen langjährigen Kontakt entstehe. Außerdem sei der Rahmen durch die Zivilprozessordnung klar: Gemeinnützige NGOs dürften kein Entgelt verlangen und nur dort vertreten, wo kein Anwaltszwang besteht.

Man sehe sich nicht als Konkurrenz zu den AnwältInnen, sondern als Ergänzung. Bisher sei die Zusammenarbeit mit AnwältInnen auch immer sehr gut und problemlos gewesen.

Unterstützung bei Themen, die meist nicht von AnwältInnen vertreten werden

Der Klagsverband vertritt Opfer von Diskriminierung vor Gericht bei allen Formen der Diskriminierung, die in der österreichischen Gesetzgebung festgehalten sind. Unter anderem wurden vom Klagsverband in den letzten Monaten Prozesse wegen rassistischer Einlassverweigerung, mangelnder Barrierefreiheit und Verletzung der Religionsfreiheit geführt.

Für Themen, die nicht in das Antidiskriminierungs- und Gleichstellungsrecht fallen, sei man nicht zuständig, beschreibt der Gleichstellungsexperte den Arbeitsauftrag seiner Organisation. Dieter Schindlauer: „Der Klagsverband freut sich weiterhin auf eine gute Zusammenarbeit mit AnwältInnen zur Durchsetzung der Rechte von Menschen, die diskriminiert werden.“

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Bundesministerium für Justiz
BM  für Frauen, Wissenschaft und Forschung
Land Salzburg

Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern hat in der Vergangenheit Mittel des Fond Soziales Wien, des Bundeskanzleramts, des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten, des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft bezogen.

Fonds Soziales Wien
Buneskanzleramt
Bundesministerium für Europäische und internationale Angelegenheiten
BM für Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
Bundesministerium für Arbeit

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