Wie die Internetseite queer.de berichtet, haben die Delegierten bei der 64. Generalversammlung des Weltärztebundes jüngst eine Stellungnahme verabschiedet, in der die „Heilung“ von Homosexuellen abgelehnt und als Verstoß gegen die Menschenrechte verurteilt wird. Die Stellungnahme wurde von der deutschen Bundesärztekammer erstellt und hält ausdrücklich fest, dass Homosexualität als „natürliche Variation menschlicher Sexualität ohne direkt daraus resultierende schädliche Auswirkungen“ angesehen werden muss.
Menschenrechtsverletzung
Hintergrund für die Stellungnahme ist die Tatsache, dass es immer noch ÄrztInnen gibt, die sogenannte Konversionstherapien anbieten, mit denen Homosexuelle „geheilt“ werden sollen. Diese Methoden sind in Deutschland nicht gesetzlich verboten. In der Stellungnahme wird aber betont, dass diese Therapien „die Menschenrechte verletzen und nicht zu rechtfertigen sind“.
Homosexualitä ist keine Krankheit
In Österreich ist die „Heilung“ von Homosexuellen zwar nicht ausdrücklich verboten, Homosexualität wird aber seit 20 Jahren nicht mehr als Krankheit in der Internationalen Klassifikation ICD-10 geführt.
Quelle: queer.de