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Aktuelle Seite: Startseite / News / „Heilungsversuche“ bei Homosexuellen verletzen Menschenrechte

„Heilungsversuche“ bei Homosexuellen verletzen Menschenrechte

28. Oktober 2013 // von Klagsverband

Wie die Internetseite queer.de berichtet, haben die Delegierten bei der 64. Generalversammlung des Weltärztebundes jüngst eine Stellungnahme verabschiedet, in der die „Heilung“ von Homosexuellen abgelehnt und als Verstoß gegen die Menschenrechte verurteilt wird. Die Stellungnahme wurde von der deutschen Bundesärztekammer erstellt und hält ausdrücklich fest, dass Homosexualität als „natürliche Variation menschlicher Sexualität ohne direkt daraus resultierende schädliche Auswirkungen“ angesehen werden muss.

Menschenrechtsverletzung

Hintergrund für die Stellungnahme ist die Tatsache, dass es immer noch ÄrztInnen gibt, die sogenannte Konversionstherapien anbieten, mit denen Homosexuelle „geheilt“ werden sollen. Diese Methoden sind in Deutschland nicht gesetzlich verboten. In der Stellungnahme wird aber betont, dass diese Therapien „die Menschenrechte verletzen und nicht zu rechtfertigen sind“.

Homosexualitä ist keine Krankheit

In Österreich ist die „Heilung“ von Homosexuellen zwar nicht ausdrücklich verboten, Homosexualität wird aber seit 20 Jahren nicht mehr als Krankheit in der Internationalen Klassifikation ICD-10 geführt.

Quelle: queer.de

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Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern wird aus Mitteln des Bundeskanzleramts, des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, des Bundesministeriums für Arbeit, des Bundesministeriums für Justiz, des Landes Salzburg und des Fonds Soziales Wien gefördert.

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