Damit ist ein Prozess beendet, der am 30 März 2007 mit der Unterzeichnung durch Sozialminister Buchinger begonnen wurde.
Praktisch bedeutet die Ratifizierung, dass das Übereinkommen innerstaatlich direkt angewendet werden kann. Manche Bestimmungen sind so formuliert, dass sich Einzelpersonen direkt darauf berufen und Rechte gegenüber dem Staat ableiten können.
Andere Bestimmungen sind von ihrem Wortlaut an die Republik Österreich gerichtet. Bei diesen wird in den nächsten Jahren zu prüfen sein, ob das österreichische Recht sie bereits erfüllt oder ob sie noch gesetzlich umzusetzen sind.
Hier finden Sie die deutsche Arbeitsübersetzung (html, pdf) und das Fakultativprotokoll (html, pdf).