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Klagsverband. Mit Recht gegen Diskriminierung

Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern

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Aktuelle Seite: Startseite / News / Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte im Test

Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte im Test

20. November 2013 // von Klagsverband

Österreich wird vom UN–Ausschuss über Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Rechte in Genf geprüft. Es geht dabei um die Umsetzung des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (ICESCR), den Österreich 1978 ratifiziert hat. Die unterzeichnenden Staaten werden alle fünf Jahre geprüft, neben dem offiziellen Staatenbericht sind auch sogenannte Schattenberichte von regierungsunabhängigen Organisationen zugelassen.

Geschlechtergerechtigkeit, Bildung und Gesundheit

Aus Sicht des Klagsverbands sind besonders die Punkte „Gleichberechtigung von Männern und Frauen (Art. 3)“, „Recht auf körperliche und geistige Gesundheit (Art. 12)“ und „Recht auf Bildung (Art. 13) “ von zentraler Bedeutung, wenn es um Chancengleichheit und Gleichstellung geht.

Gleichberechtigung von Männern und Frauen

Im Schattenbericht wird der hohe Gender Pay Gap in Österreich erwähnt. Dieser liegt derzeit laut Eurostat bei 23,7 Prozent. Österreich ist dadurch im Ranking der EU-Mitgliedsstaaten an vorletzter Stelle vor Estland. Zurückzuführen ist der hohe Unterschied bei den Einkommen unter anderem auf die hohe Quote an Frauen in Teilzeitbeschäftigung und das Fehlen von Kinderbetreuungseinrichtungen. Um die Barcelona-Ziele zu erreichen – diese sehen vor, dass 33 Prozent der Kinder unter drei Jahren in Betreuung sind – müssten zusätzlich35.000 Betreuungsplätze geschaffen werden.

Recht auf körperliche und geistige Gesundheit

Dazu wird im Schattenbericht vor allem kritisiert, dass MigrantInnen und AsylwerberInnen beim Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen besonders diskriminiert werden. Das liegt an Sprachbarrieren aber auch an der wirtschaftlichen und sozialen Benachteiligung dieser Bevölkerungsgruppe. Auch Menschen mit Behinderungen sind hier vielfach benachteiligt, weil nur wenige Arztpraxen barrierefrei zugänglich sind und nicht ausreichend persönliche Assistenz von der öffentlichen Hand finanziert wird.

Recht auf Bildung

Der Schattenbericht hält fest, dass Kinder aus MigrantInnenfamilien und Kinder mit Behinderungen auf allen Ebenen diskriminiert werden. Beinahe 50 Prozent der Kinder mit Behinderungen besuchen Sonderschulen. Nur für 20 Prozent der Kinder, die zuhause nicht deutsch sprechen, gibt es muttersprachlichen Unterricht.

Der österreichische Schattenbericht kann hier heruntergeladen werden.

Die Sitzung des Ausschusses kann im Internet live verfolgt werden.

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Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern wird aus Mitteln des Bundeskanzleramts, des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, des Bundesministeriums für Arbeit, des Bundesministeriums für Justiz, des Landes Salzburg und des Fonds Soziales Wien gefördert.

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