• Zum Inhalt springen
  • Zum Hauptmenü springen
  • Skip to site footer
  • Kontakt
  • News
  • Service
    • Rechtsdurchsetzung
    • Workshops
    • Veranstaltungen
    • #rechtehatsie 2020
    • Zum Herunterladen
  • Presse
    • Presseaussendungen
    • Presseaussendungen Archiv
  • DE / EN
  • Leicht Lesen
  • ÖGS
Klagsverband - zur Startseite

Klagsverband

zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern

  • Gesetze
    • UNO
    • Europarat
    • EU
    • Bund
    • Länder
  • Rechtssprechung
    • Gerichte
    • UN-Empfehlungen
    • Gesetze
    • Diskriminierungs-Gründe
    • Bereiche
  • Wissen
  • Politik
    • Stellungnahmen
    • #rechtehatsie
    • Schattenberichte
    • Der Klagsverband fordert
  • Über uns
    • Leitbild
    • Leitbild – Leicht Lesen
    • Mitglieder
    • Mitglied werden
    • Team und Vorstand
    • Projekte
    • Ihre Spende
    • Jahresberichte


  • Kontakt
  • News
  • Service
    • Rechtsdurchsetzung
    • Workshops
    • Veranstaltungen
    • #rechtehatsie 2020
    • Zum Herunterladen
  • Presse
    • Presseaussendungen
    • Presseaussendungen Archiv

  • Gesetze
    • UNO
    • Europarat
    • EU
    • Bund
    • Länder
  • Rechtssprechung
    • Gerichte
    • UN-Empfehlungen
    • Gesetze
    • Diskriminierungs-Gründe
    • Bereiche
  • Wissen
  • Politik
    • Stellungnahmen
    • #rechtehatsie
    • Schattenberichte
    • Der Klagsverband fordert
  • Über uns
    • Leitbild
    • Leitbild – Leicht Lesen
    • Mitglieder
    • Mitglied werden
    • Team und Vorstand
    • Projekte
    • Ihre Spende
    • Jahresberichte

  • DE / EN
  • Leicht Lesen
  • ÖGS
Aktuelle Seite: Start / News / Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte im Test

Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte im Test

20. November 2013 von Klagsverband

Heute, am 20. November 2013, findet die Staatenprüfung von Österreich über den Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (ICESCR) statt. Heimische NGOs haben einen Schattenbericht verfasst.

Österreich wird vom UN–Ausschuss über Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Rechte in Genf geprüft. Es geht dabei um die Umsetzung des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (ICESCR), den Österreich 1978 ratifiziert hat. Die unterzeichnenden Staaten werden alle fünf Jahre geprüft, neben dem offiziellen Staatenbericht sind auch sogenannte Schattenberichte von regierungsunabhängigen Organisationen zugelassen.

Geschlechtergerechtigkeit, Bildung und Gesundheit

Aus Sicht des Klagsverbands sind besonders die Punkte „Gleichberechtigung von Männern und Frauen (Art. 3)“, „Recht auf körperliche und geistige Gesundheit (Art. 12)“ und „Recht auf Bildung (Art. 13) “ von zentraler Bedeutung, wenn es um Chancengleichheit und Gleichstellung geht.

Gleichberechtigung von Männern und Frauen

Im Schattenbericht wird der hohe Gender Pay Gap in Österreich erwähnt. Dieser liegt derzeit laut Eurostat bei 23,7 Prozent. Österreich ist dadurch im Ranking der EU-Mitgliedsstaaten an vorletzter Stelle vor Estland. Zurückzuführen ist der hohe Unterschied bei den Einkommen unter anderem auf die hohe Quote an Frauen in Teilzeitbeschäftigung und das Fehlen von Kinderbetreuungseinrichtungen. Um die Barcelona-Ziele zu erreichen – diese sehen vor, dass 33 Prozent der Kinder unter drei Jahren in Betreuung sind – müssten zusätzlich35.000 Betreuungsplätze geschaffen werden.

Recht auf körperliche und geistige Gesundheit

Dazu wird im Schattenbericht vor allem kritisiert, dass MigrantInnen und AsylwerberInnen beim Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen besonders diskriminiert werden. Das liegt an Sprachbarrieren aber auch an der wirtschaftlichen und sozialen Benachteiligung dieser Bevölkerungsgruppe. Auch Menschen mit Behinderungen sind hier vielfach benachteiligt, weil nur wenige Arztpraxen barrierefrei zugänglich sind und nicht ausreichend persönliche Assistenz von der öffentlichen Hand finanziert wird.

Recht auf Bildung

Der Schattenbericht hält fest, dass Kinder aus MigrantInnenfamilien und Kinder mit Behinderungen auf allen Ebenen diskriminiert werden. Beinahe 50 Prozent der Kinder mit Behinderungen besuchen Sonderschulen. Nur für 20 Prozent der Kinder, die zuhause nicht deutsch sprechen, gibt es muttersprachlichen Unterricht.

Der österreichische Schattenbericht kann hier heruntergeladen werden.

Die Sitzung des Ausschusses kann im Internet live verfolgt werden.

Diesen Beitrag teilen:
zum Seitenanfang

Sidebar

News-Archiv

  • 2024
  • 2023
  • 2022
  • 2021
  • 2020
  • 2019
  • Frühere Jahre

Newsletter

Bleiben Sie mit unserem Klagsverband-
Newsletter immer up-to-date!

Ich akzeptiere die Datenschutzerklärung und nehme zur Kenntnis, dass der Newsletterdienst Mailchimp zum Versand verwendet wird.

Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, des Bundesministeriums für Justiz, des Bundesministeriums für Frauen, Wissenschaft und Forschung und des Landes Salzburg gefördert.

Bundesministerium für Justiz
BM  für Frauen, Wissenschaft und Forschung
Land Salzburg

Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern hat in der Vergangenheit Mittel des Fond Soziales Wien, des Bundeskanzleramts, des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten, des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft bezogen.

Fonds Soziales Wien
Buneskanzleramt
Bundesministerium für Europäische und internationale Angelegenheiten
BM für Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
Bundesministerium für Arbeit

Kooperationspartner*innen:

AK Wien
ÖFR Österreichischer Frauenring

Mit Recht gegen Diskriminierung.

  • Facebook
  • Instagram
  • LinkedIn
  • YouTube

Klagsverband zur Durch­­setzung der Rechte von Diskriminierungs­opfern

Ziegelofengasse 33/2
1050 Wien

+43 1 961 05 85-13
info@klagsverband.at
klagsverband.at

  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz