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Klagsverband. Mit Recht gegen Diskriminierung

Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern

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Aktuelle Seite: Startseite / News / Wohnbau barrierefrei – rechtliche Studie definiert Ansprüche und gibt Empfehlungen

Wohnbau barrierefrei – rechtliche Studie definiert Ansprüche und gibt Empfehlungen

10. Dezember 2013 // von Klagsverband

In Österreich leben etwa 1,2 Millicover_studieonen Personen mit einer körperlichen Behinderung, rund 660.000 Menschen haben eine Sinnesbehinderung. Aber nicht nur Menschen mit Behinderungen wollen barrierefrei wohnen und ihren Alltag selbstbestimmt und autonom gestalten: Auch die Zahl der älteren Personen, die auf eine barrierefreie Wohnmöglichkeit angewiesen sind, steigt stetig.

Großer Bedarf, kleines Angebot

51 Prozent der Österreicherinnen und Österreicher haben im Rahmen einer Befragung angegeben, dass sie im Alter zuhause gepflegt werden wollen (GFK). Der Bedarf an barrierefreien Wohnungen und Wohnhäusern ist also groß. Allerdings sind derzeit nur 13 Prozent aller Wohnungen zwischen Bodensee und Neusiedlersee barrierefrei.

Rechtliche Lage für barrierefreies Wohnen

Die StudienautorInnen v.l.n.r. Maria Grundner, Doris Ossberger, Andrea Ludwig, Volker FreyDies war die Ausgangslage für ein EU-Projekt, an dem sich der Klagsverband neben WienWork und der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (ÖAR) beteiligt hat. Die GleichstellungsexpertInnen Volker Frey und Andrea Ludwig vom Klagsverband haben sich dabei der Frage gewidmet, welche Rechte Einzelpersonen haben, wenn sie ihre Wohnung barrierefrei adaptieren wollen oder barrierefreien Wohnraum für sich beanspruchen.

Völkerrechtliche Verpflichtung

Sie haben eine Studie verfasst, in der die rechtliche Situation in Österreich aber auch auf europäischer und internationaler Ebene analysiert wird. Wichtigste Messlatte  ist dabei die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die ganz klar vorgibt, dass die Einhaltung angemessener Vorkehrungen für barrierefreies Wohnen eine völkerrechtliche Verpflichtung für jeden Staat darstellt, der die Konvention ratifiziert hat. Zu diesen Staaten gehört auch Österreich.

Barrierefreiheit geht alle an

Mit diesen Vorgaben lässt sich auch die zentrale Empfehlung in der Studie untermauern: Barrierefreiheit geht alle an und letztendlich profitieren nicht nur Menschen mit Behinderungen und ältere Personen von barrierefreiem Wohnbau, sondern die ganze Gesellschaft. In ausführlichen Kapiteln wird in der Studie erklärt, welche rechtlichen Ansprüche Personen gegenwärtig haben, wenn sie barrierefrei bauen oder umbauen wollen.

Rechtliche und bautechnische Studie und Good Practice Guide

Die rechtliche Studie wird von einer bautechnischen Studie und einem Good Practice Guide ergänzt, die alle hier heruntergeladen werden können:

Wohnbau_barrierefrei_Studie_Teil 1: Analyse der rechtlichen Instrumente auf internationaler und nationaler Ebene unter dem Aspekt der Barrierefreiheit

Wohnbau_barrierefrei_Studie_Teil 2: Bautechnische Analyse und Wohnbauförderung unter dem Aspekt der Barrierefreiheit

Wohnbau barrierefrei Good Practice Guide

Hier geht’s zur Internetseite des Projekts „Wohnbau barrierefrei“

 

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