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Klagsverband. Mit Recht gegen Diskriminierung

Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern

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Aktuelle Seite: Startseite / News / Last minute Weihnachtsgeschenk: investieren in Gerechtigkeit, Gleichstellung und gegen Rassismus

Last minute Weihnachtsgeschenk: investieren in Gerechtigkeit, Gleichstellung und gegen Rassismus

20. Dezember 2013 // von Klagsverband

IchMachMit_quadr_400x334_rgb_webBenutzername und Passwort eingeben, ein paar persönliche Daten eintippen, damit die Transparenz gewährleistet und die Volljährigkeit garantiert ist – und schon kann investiert werden!

Sinnvoll schenken

Für alle, die noch nach einem wirklich sinnvollen Weihnachtsgeschenk suchen!

Rassistische Einlassverweigerung

Klagen und weitersagen heißt unser Projekt auf www.Respekt.net: Es geht dabei um Klaus M. und seine FreundInnen. Sie durften nicht in einen Wiener Club, weil zwei Personen aus ihrer Gruppe vom Türsteher als vermeintlich „fremd“ wahrgenommen wurden. Aber in Österreich ist es verboten, jemandem den Eintritt in ein Lokal aus rassistischen Gründen zu verweigern.

Diskriminierung gesetzlich verboten

Mit einer Klage bei Gericht helfen wir nicht nur Klaus M. und seinen FreundInnen. Denn diese Form der rassistischen Diskriminierung passiert in Österreich jeden Tag, aber die meisten wissen gar nicht, dass sie so nicht behandelt werden dürfen.

Gleiche Rechte für alle

Wenn der Klagsverband das Gerichtsverfahren gewinnt, muss der Clubbetreiber Schadenersatz zahlen und wird vielleicht in Zukunft umdenken. Wir können das Urteil auf jeden Fall verwenden um viele Menschen zu erreichen und sie zu informieren, dass rassistische Diskriminierung in Österreich verboten ist: RichterInnen, die vielleicht beim nächsten Verfahren wieder für das Opfer entscheiden werden, ClubbetreiberInnen, die vielleicht umdenken und ihre Türpolitik ändern werden, Frauen und Männer mit Migrationshintergrund, die bisher nicht wussten, dass sie sich gegen Benachteiligung wehren können und und und …

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Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern wird aus Mitteln des Bundeskanzleramts, des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, des Bundesministeriums für Arbeit, des Bundesministeriums für Justiz, des Landes Salzburg und des Fonds Soziales Wien gefördert.

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