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Aktuelle Seite: Startseite / News / Land Tirol richtet Monitoringausschuss für Menschen mit Behinderungen ein

Land Tirol richtet Monitoringausschuss für Menschen mit Behinderungen ein

21. Januar 2014 // von Klagsverband

2008 ratifizierte Österreich die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Behindertenrechtskonvention) und verpflichtete sich damit, die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten. Das Land Tirol richtet nun angelehnt an den Bundesmonitoringausschuss einen 16-köpfigen Monitoringausschuss ein, der sich mit allen Themen im Bereich Behinderung befasst, die das Land Tirol und die Gemeinden betreffen. Dieser nahm seine Arbeit mit der ersten Sitzung Mitte Jänner auf. „Die UN-Konvention besagt, dass in Bund und Ländern ein so genannter ‚unabhängiger Mechanismus‘ geschaffen werden muss, der die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention überwacht“, erläutert Isolde Kafka, Antidiskriminierungsbeauftragte des Landes Tirol. Die Öffentlichkeit soll regelmäßig über die Tätigkeit des Tiroler Monitoringausschusses informiert werden, zudem sind auch öffentliche Sitzungen geplant.

Klagsverband verweist auf Kriterien für sinnvolle und nachhaltige Arbeit

Volker Frey vom Klagsverband zeigt sich erfreut, dass nun nach Wien, Niederösterreich, Oberösterreich und Kärnten ein weiteres Bundesland einen Monitoringausschuss eingerichtet hat. Allerdings gibt er zu bedenken, dass diese Gremien gewissen Kriterien entsprechen müssen, um im Sinne von Menschen mit Behinderungen arbeiten zu können. „Dazu gehört ein eigenes Budget sowie die Unabhängigkeit von der Landesregierung und der Landesverwaltung. Außerdem muss sichergestellt werden, dass die Monitoringausschüsse auch für besonders benachteiligte Personengruppen zugänglich sind“, hält der Gleichtstellungsexperte fest.

Hier finden Sie Informationen der Servicestelle Gleichbehandlung und Antidiskriminierung des Landes Tirol.

 

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Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern wird aus Mitteln des Bundeskanzleramts, des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, des Bundesministeriums für Arbeit, des Bundesministeriums für Justiz, des Landes Salzburg und des Fonds Soziales Wien gefördert.

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