• Menü
  • Zur Navigation springen
  • Skip to main content
  • Zur Navigation in der Fußzeile springen
  • Zur Hauptsidebar springen
  • Zur Fußzeile springen

Kopfzeile

  • Kontakt
  • News
  • Service
    • Rechtsdurchsetzung
    • Workshops
    • Veranstaltungen
    • Newsletter
    • #rechtehatsie
    • Zum Herunterladen
  • Presse
    • Presseaussendungen
  • English
  • Leicht Lesen
  • ÖGS

Klagsverband. Mit Recht gegen Diskriminierung

Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern

  • Gesetze
    • UNO
    • Europarat
    • EU
    • Bund
    • Länder
  • Rechtssprechung
    • Gerichte
    • UN-Empfehlungen
    • Gesetze
    • Diskriminierungsgründe
    • Bereiche
  • Wissen
    • Was ist Diskriminierung?
    • Diskriminierungsgründe
    • Diskriminierung in der Arbeitswelt
    • Diskriminierung beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen
    • Wie funktionieren Schlichtungen?
    • Hate Speech
    • Begriffe
  • Politik
    • Stellungnahmen
    • Schattenberichte
    • Der Klagsverband fordert
  • Über uns
    • Mitglieder
    • Mitglied werden
    • Team und Vorstand
    • Projekte
    • Ihre Spende
    • Jahresberichte

Mobile Menu

Kontakt

  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz

Hauptmenü

  • Gesetze
    • UNO
    • Europarat
    • EU
    • Bund
    • Länder
  • Rechtssprechung
    • Gerichte
    • UN-Empfehlungen
    • Gesetze
    • Diskriminierungsgründe
    • Bereiche
  • Wissen
    • Was ist Diskriminierung?
    • Diskriminierungsgründe
    • Diskriminierung in der Arbeitswelt
    • Diskriminierung beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen
    • Wie funktionieren Schlichtungen?
    • Hate Speech
    • Begriffe
  • Politik
    • Stellungnahmen
    • Schattenberichte
    • Der Klagsverband fordert
  • Über uns
    • Mitglieder
    • Mitglied werden
    • Team und Vorstand
    • Projekte
    • Ihre Spende
    • Jahresberichte

Service

  • Kontakt
  • News
  • Service
    • Rechtsdurchsetzung
    • Workshops
    • Veranstaltungen
    • Newsletter
    • #rechtehatsie
    • Zum Herunterladen
  • Presse
    • Presseaussendungen

Sprachauswahl

  • English
  • Leicht Lesen
  • ÖGS
  • Menü schließen
Aktuelle Seite: Startseite / News / Aktuelles Urteil: Drittstaatsangehörige haben Anspruch auf Tiroler Schulstarthilfe

Aktuelles Urteil: Drittstaatsangehörige haben Anspruch auf Tiroler Schulstarthilfe

12. Februar 2014 // von Klagsverband

In einem aktuellen Urteil hat das Bezirksgericht Innsbruck entschieden, dass langfristig aufenthaltsberechtigte Personen ebenso Anspruch auf die Tiroler Schulstarthilfe haben, wie österreichische StaatsbürgerInnen und EU-BürgerInnen. Damit ist das Land Tirol so wie die anderen Bundesländer aufgerufen, den Ausschluss Drittstaatsangehöriger von zahlreichen Landesleistungen zu überdenken. Das Verfahren wurde vom Klagsverband für einen kroatischen Staatsbürger geführt, der im Bezirk Kufstein wohnt. Als der Antrag auf Schulstarthilfe vom Land Tirol abgelehnt wurde, war Kroatien noch nicht Mitglied der EU.

Urteil mit Wirkung über Tirol hinaus

Andrea Ludwig vom Klagsverband zeigt sich mit dem Urteil zufrieden: „Das Gericht hält in seiner Entscheidung fest, dass es sich bei der Schulstarthilfe um eine Familienleistung handelt, die im Sinne der Daueraufenthalts-Richtlinie der EU auch langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen zuerkannt werden muss“, so Ludwig. Sie sehe in dem Urteil ein eindeutiges Signal zur Gleichstellung von Personen, die nicht aus der EU kommen, aber hier ihren langfristigen Aufenthalt haben. In Tirol wohnhafte Drittstaatsangehörige mit langfristigem Aufenthalt dürfen nun nicht mehr von der Schulstarthilfe ausgeschlossen werden, sofern die sonstigen Anspruchsvoraussetzungen gegeben sind. Diese Entscheidung betrifft alle Bundesländer, die nunmehr ihre Leistungen dahingehend überprüfen müssen“, beurteilt sie die Wirkung über die Tiroler Landesgrenzen hinaus.

Antrag auf Schulstarthilfe wegen kroatischer Staatsbürgerschaft abgelehnt

Der Witwer und alleinerziehende Vater von drei Kindern hatte für seinen 11-jährigen Sohn, der ebenfalls die kroatische Staatsbürgerschaft hat, einen Antrag auf die Schulstarthilfe des Landes gestellt. Diese Leistung kann jedes Jahr im Herbst beantragt werden. Als Voraussetzung gilt, dass ein bestimmtes Familiennettoeinkommen nicht überschritten wird. Der Kläger konnte alle Voraussetzungen erfüllen, dennoch wurde sein Antrag mit der Begründung abgewiesen, dass die Schulstarthilfe nicht an Drittstaatsangehörige ausgezahlt werde.

Gericht entscheidet für Gleichstellung von langfristig Aufenthaltsberechtigten

Der Kläger hat sich daraufhin an das Zentrum für MigrantInnen Tirol – Zemit gewandt und entschieden, diese Ablehnung nicht zu akzeptieren und das Land Tirol mit Hilfe des Klagsverbands wegen Diskriminierung zu klagen. Das Gericht musste sich in dem Verfahren mit der Frage auseinander setzen, ob die Schulstarthilfe als Leistung angesehen werden kann, bei der langfristig aufenthaltsberechtigte Drittstaatsangehörige österreichischen StaatsbürgerInnen gleichgestellt sind. In seinem Urteil kommt der Richter zu dem Schluss, dass es sich bei der Schulstarthilfe um eine Familienleistung im Sinne der sozialen Sicherheit handle. Deshalb müsse diese auch langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen zuerkannt werden.

EU-Richtlinie zum Daueraufenthalt umgesetzt

Vom juristischen Standpunkt ist das Urteil bemerkenswert, weil damit die direkte Anwendbarkeit der Europäischen Daueraufenthaltsrichtlinie (2003/109/EG) gezeigt wird. Diese fordert in weiten Bereichen die Gleichstellung von langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen mit StaatsbürgerInnen.

Folgen Sie diesem Link, um das Urteil zu lesen.

Pressespiegel

ORF Tirol

Tiroler Tageszeitung

BIZEPS Nachrichten

Die Presse

Kronen-Zeitung

 

Vorheriger Beitrag: « Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte in Österreich
Nächster Beitrag: 2013: Das Klagsverbands-Jahr im Rückblick »

Haupt-Sidebar

News-Archiv

  • 2020
  • 2019
  • 2018
  • 2017
  • 2016
  • Frühere Jahre

Footer

Folgen Sie uns

  • Facebook
  • RSS
  • Twitter

Newsletter

Newsletter bestellen

Suche

  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz

Fußzeile

Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern wird aus Mitteln des Bundeskanzleramts, des Bundesministeriums für Arbeit, Familie und Jugend,
des Landes Salzburg und des Fonds Soziales Wien gefördert.

Copyright © 2021 Klagsverband. Alle Rechte vorbehalten.