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Klagsverband. Mit Recht gegen Diskriminierung

Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern

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Aktuelle Seite: Startseite / News / Klage wegen religiöser Diskriminierung: Kein Job für Ärztin mit Kopftuch!

Klage wegen religiöser Diskriminierung: Kein Job für Ärztin mit Kopftuch!

4. November 2008 // von Klagsverband

Die Ablehnung einer Bewerberin aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit stellt eine unmittelbare Diskriminierung bei der Begründung eines Dienstverhältnisses dar. Die Rechtsfolge: Immaterieller Schadenersatz in der Höhe von mindestens zwei Monatsentgelten.

Musliminnen, die ein Kopftuch tragen, wenden sich oft an Beratungsstellen wie ZARA oder die Gleichbehandlungsanwaltschaft, weil sie sich benachteiligt oder belästigt fühlen. Viele werden aber durch die potentiell lange Dauer eines Gerichtsverfahrens und die in Österreich vergleichsweise geringen Schadenersatzsummen, die Gerichte bei Diskriminierung zusprechen, abgeschreckt. Umso erfreulicher ist es, dass die betroffene Ärztin die Mühen eines Verfahrens auf sich nimmt. Der Klagsverband wird über den Ausgang des Verfahrens berichten.

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Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern wird aus Mitteln des Bundeskanzleramts, des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, des Bundesministeriums für Arbeit, des Bundesministeriums für Justiz, des Landes Salzburg und des Fonds Soziales Wien gefördert.

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