Hinweis: In nachfolgendem Pressetext werden ausschließlich weibliche Formen verwendet. Männer sind selbstverständlich mitgemeint.
Irritiert? Genau dasselbe sollte Ihnen passieren, wenn Sie sich in Zukunft in Ihren Texten an die Empfehlungen der ÖNORM A 1080 halten. Nur unter umgekehrten Vorzeichen: Das österreichische Normungsinstitut Austrian Standards schlägt nämlich in der aktuellen Überarbeitung der Norm vor, auf weibliche Formen zu verzichten und stattdessen mittels Generalklauseln klarzustellen, dass Frauen in der männlichen Form mitgemeint seien. Aber das ist noch nicht alles: Auch das Binnen-I sowie die weibliche Form akademischer Titel (Magistra/Mag.a oder Doktorin/Dr.in) werden im Normenverschlag als sprachlich nicht korrekt abgelehnt. Auf weibliche Formen könne in schriftlichen Texten verzichtet werden, denn männliche Formen würden für beide Geschlechter gelten, so die Empfehlung.
Wer Frauen nicht benennt, macht sie unsichtbar
35 Jahre nachdem die Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsplatz in Österreich in Form des Gleichbehandlungsgesetzes rechtlich verbindlich wurde und drei Jahrzehnte nachdem die beiden deutschen Sprachwissenschafterinnen Luise F. Pusch und Senta Trömmel-Plötz ihre bahnbrechenden Untersuchungen zum Diskriminierungspotential der deutschen Sprache veröffentlicht haben, versucht Austrian Standards Richtlinien festzulegen, die von modernen Gleichstellungskonzepten meilenweit entfernt sind. Verallgemeinernde und damit vermeintlich neutrale Formulierungen für Frauen und Männer gibt es nicht. Wer Frauen nicht benennt, macht sie unsichtbar. Das haben auch wissenschaftliche Untersuchungen bestätigt: Werden in Texten ausschließlich männliche Formen verwendet, assoziieren Testleserinnen und –leser auch hauptsächlich Männer mit den beschriebenen Personen.
Sprache als Instrument zur Gleichstellung
Der Klagsverband appelliert deshalb in seiner Stellungnahme zur ÖNORM A 1080, Sprache als zentrales Instrument zur Gleichstellung von Frauen und Männern anzuerkennen und geschlechtergerechtes Formulieren mit seinen vielfältigen Varianten als Standard festzulegen. Art. 7 Abs 2 B-VG besagt: „Bund, Länder und Gemeinden bekennen sich zur tatsächlichen Gleichstellung von Mann und Frau. Maßnahmen zur Förderung der faktischen Gleichstellung von Frauen und Männern insbesondere durch Beseitigung tatsächlich bestehender Ungleichheiten sind zulässig.“ Geschlechtergerechte Sprache ist dabei laut Klagsverband ein wirksames Mittel, um dieses Ziel umzusetzen.
Stellungnahmen erwünscht
Noch bis 31. März 2014 ist es möglich, zum Normen-Entwurf Stellung zu nehmen. Dazu müssen allerdings einige Hürden genommen werden: Nur wer sich auf www.austrian-standards.at registriert, kann den Normen-Entwurf überhaupt lesen. Stellungnahmen können in der Folge über eine unübersichtliche Maske eingegeben werden oder – der einfachere Weg – an die zuständige Komitee-Vorsitzende Dagmar Schermann, d.schermann@austrian-standards.at geschickt werden.
Prozess der Entwicklung von Normen nicht transparent und höchst fragwürdig
Kritik übt der Klagsverband aber nicht nur an den Empfehlungen in der ÖNORM selbst, auch der gesamte Vorgang der Normen-Entwicklung ist demokratiepolitisch höchst fragwürdig: Nur gegen Bezahlung ist es möglich, Mitglied in den Komitees werden, die Normen entwickeln. Technische Hürden bei den Stellungnahmeverfahren führen dazu, dass kaum jemand daran teilnimmt. Auch Transparenz ist ein Fremdwort: Die Stellungnahmen werden nicht veröffentlicht, es ist nicht möglich zu erfahren, wer eine Stellungnahme abgegeben hat, aber auch die Komitee-Mitglieder bleiben unbekannt. Insgesamt ist der gesamte Prozess der Entwicklung von Normen nicht so gestaltet, als wäre eine Beteiligung der Öffentlichkeit erwünscht. Normen haben eine große Vorbildwirkung und zahlreiche Gesetze nehmen Bezug auf sie. Es ist deshalb wünschenswert, den Prozess der Normen-Entwicklung in Zukunft transparenter und demokratischer zu gestalten.
Weitere Stellungnahmen
Verband für angewandte Linguistik verbal
Verein österreichischer Juristinnen
Stabsstelle für Chancengleichheit, Anti-Diskriminierung und Frauenförderung des Landes Salzburg