Im Februar hat das Ministerkomitee des Europarats eine neue – nicht rechtsverbindliche – Empfehlung angenommen Cm/Rec(2014)2, in der die Menschenrechte von älteren Menschen im Mittelpunkt stehen.
Anti-Diskriminierung
In Absatz 6 wird hervorgehoben, dass ältere Menschen in der Lage sein müssen, ihre Menschenrechte vollständig auszuschöpfen ohne aufgrund des Alters diskriminiert zu werden. Den Mitgliedsstaaten des Europarats wird deshalb empfohlen, in ihren Anti-Diskriminierungsgesetzen eindeutige Verweise auf das „Alter“ als geschützten Diskriminierungsgrund zu machen. Aber auch die mehrfache Diskriminierung älterer Personen sollte laut Europarats-Empfehlung mittels effektiver Maßnahmen verhindert werden (Absatz 6).
Arbeitsmarkt
Neben zahlreichen weiteren Empfehlungen wird auch betont, dass die Diskriminierung von älteren Menschen am Arbeitsmarkt ein wichtiges Thema ist, dem die Mitgliedsstaaten des Europarats mit effektiven Maßnahmen begegnen müssen.
Good Practice
Die neue Empfehlung des Europarats enthält weiters Handlungsempfehlungen und gute Beispiele, wie die Rechte Älterer in den 47 Staaten des Europarats diskriminierungsfrei umgesetzt werden können. Darunter befinden sich auch Beispiele aus Österreich.