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Klagsverband. Mit Recht gegen Diskriminierung

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Aktuelle Seite: Startseite / News / Europarat: Förderung und Wahrung der Menschenrechte von älteren Menschen

Europarat: Förderung und Wahrung der Menschenrechte von älteren Menschen

13. März 2014 // von Klagsverband

Im Februar hat das Ministerkomitee des Europarats eine neue – nicht rechtsverbindliche – Empfehlung angenommen Cm/Rec(2014)2, in der die Menschenrechte von älteren Menschen im Mittelpunkt stehen.

Anti-Diskriminierung

In Absatz 6 wird hervorgehoben, dass ältere Menschen in der Lage sein müssen, ihre Menschenrechte vollständig auszuschöpfen ohne aufgrund des Alters diskriminiert zu werden. Den Mitgliedsstaaten des Europarats wird deshalb empfohlen, in ihren Anti-Diskriminierungsgesetzen eindeutige Verweise auf  das „Alter“ als geschützten Diskriminierungsgrund zu machen. Aber auch die mehrfache Diskriminierung älterer Personen sollte laut Europarats-Empfehlung mittels effektiver Maßnahmen verhindert werden (Absatz 6).

Arbeitsmarkt

Neben zahlreichen weiteren Empfehlungen wird auch betont, dass die Diskriminierung von älteren Menschen am Arbeitsmarkt ein wichtiges Thema ist, dem die Mitgliedsstaaten des Europarats mit effektiven Maßnahmen begegnen müssen.

Good Practice

Die neue Empfehlung des Europarats enthält weiters Handlungsempfehlungen und gute Beispiele, wie die Rechte Älterer in den 47 Staaten des Europarats diskriminierungsfrei umgesetzt werden können. Darunter befinden sich auch Beispiele aus Österreich.

Folgen Sie diesem Link, um die Empfehlungen des Europarats zu den Menschenrechten älterer Menschen zu lesen (englisch).

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Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern wird aus Mitteln des Bundeskanzleramts, des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, des Bundesministeriums für Arbeit, des Bundesministeriums für Justiz, des Landes Salzburg und des Fonds Soziales Wien gefördert.

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