Das Europäische Netzwerk gegen Rassismus (ENAR) hat einen Schattenbericht zu Rassismus und Diskriminierung am österreichischen Arbeitsmarkt veröffentlicht. Der Bericht konzentriert sich auf den Zeitraum März 2012 bis März 2013.
Levelling-up und Harmonisierung der Gesetze
Studienautorin Alisa Mayer kommt in ihrem Bericht zu dem Ergebnis, dass die Einschränkung des Diskriminierungsschutzes außerhalb des Arbeitsmarktes auf die Gründe ethnische Zugehörigkeit und Geschlecht nicht gerechtfertigt ist. Ein Levelling-up, also die Angleichung des Diskriminierungsschutzes, wird deshalb im Schattenbericht als notwendige Maßnahme zum Schutz vor rassistischer Diskriminierung empfohlen. Diese Forderung steht auch auf der Agenda des Klagsverbands ganz oben. Weiters wird in dem Bericht angeregt, die Gesetze auf Bundes- und Landesebene zu harmonisieren, um den Zugang zum Recht für diskriminierte Personen zu erleichtern. Auch das ist ein Thema, für das sich der Klagsverband seit langem einsetzt.
Schadenersatz
Für eine effiziente Rechtsdurchsetzung ist auch die Frage des immateriellen Schadenersatzes maßgeblich. Ein Mindestschadenersatz von 500 Euro wird als nicht wirksam betrachtet. Das entspricht auch nicht den europäischen Richtlinien, die vorgeben, dass der Schadenersatz abschreckend sein muss. Mit diesem Problem ist auch der Klagsverband bei der Rechtsdurchsetzung konfrontiert.
Zugang zum Arbeitsmarkt und Arbeitserlaubnis
Der Schattenbericht hebt auch hervor, dass rassistische Diskriminierung am Arbeitsmarkt schon bei Fragen der Arbeitserlaubnis beginnt. AsylwerberInnen und Drittstaatsangehörige erleben in Österreichisch strukturelle Diskriminierung, wenn es um die Frage der Arbeitserlaubnis geht.
Anerkunngen von im Ausland erworbenen Qualifikationen
Vor allem informelle Qualifikationen, die im Ausland erworben wurden, werden am österreichischen Arbeitsmarkt kaum anerkannt. Hier fordert der Bericht eine Vereinfachung der Anerkennung.
Weiters werden im ENAR-Schattenbericht ein Nationaler Aktionsplan Rassismus und bessere Ressourcen für die Arbeit von Gleichbehandlungsanwaltschaft und Gleichbehandlungskommission gefordert.