• Zum Inhalt springen
  • Zum Hauptmenü springen
  • Skip to site footer
  • Kontakt
  • News
  • Service
    • Rechtsdurchsetzung
    • Workshops
    • Veranstaltungen
    • #rechtehatsie 2020
    • Zum Herunterladen
  • Presse
    • Presseaussendungen
    • Presseaussendungen Archiv
  • DE / EN
  • Leicht Lesen
  • ÖGS
Klagsverband - zur Startseite

Klagsverband

zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern

  • Gesetze
    • UNO
    • Europarat
    • EU
    • Bund
    • Länder
  • Rechtssprechung
    • Gerichte
    • UN-Empfehlungen
    • Gesetze
    • Diskriminierungs-Gründe
    • Bereiche
  • Wissen
  • Politik
    • Stellungnahmen 2025
    • #rechtehatsie
    • Schattenberichte
    • Der Klagsverband fordert
  • Über uns
    • Leitbild
    • Leitbild – Leicht Lesen
    • Mitglieder
    • Mitglied werden
    • Team und Vorstand
    • Projekte
    • Ihre Spende
    • Jahresberichte


  • Kontakt
  • News
  • Service
    • Rechtsdurchsetzung
    • Workshops
    • Veranstaltungen
    • #rechtehatsie 2020
    • Zum Herunterladen
  • Presse
    • Presseaussendungen
    • Presseaussendungen Archiv

  • Gesetze
    • UNO
    • Europarat
    • EU
    • Bund
    • Länder
  • Rechtssprechung
    • Gerichte
    • UN-Empfehlungen
    • Gesetze
    • Diskriminierungs-Gründe
    • Bereiche
  • Wissen
  • Politik
    • Stellungnahmen 2025
    • #rechtehatsie
    • Schattenberichte
    • Der Klagsverband fordert
  • Über uns
    • Leitbild
    • Leitbild – Leicht Lesen
    • Mitglieder
    • Mitglied werden
    • Team und Vorstand
    • Projekte
    • Ihre Spende
    • Jahresberichte

  • DE / EN
  • Leicht Lesen
  • ÖGS
Aktuelle Seite: Start / News / Rassistische Diskriminierung am Arbeitsmarkt

Rassistische Diskriminierung am Arbeitsmarkt

20. März 2014 von Klagsverband

ENAR-Schattenbericht veröffentlicht

Das Europäische Netzwerk gegen Rassismus (ENAR) hat einen Schattenbericht zu Rassismus und Diskriminierung am österreichischen Arbeitsmarkt veröffentlicht. Der Bericht konzentriert sich auf den Zeitraum März 2012 bis März 2013.

Levelling-up und Harmonisierung der Gesetze

Studienautorin Alisa Mayer kommt in ihrem Bericht zu dem Ergebnis, dass die Einschränkung des Diskriminierungsschutzes außerhalb des Arbeitsmarktes auf die Gründe ethnische Zugehörigkeit und Geschlecht  nicht gerechtfertigt ist. Ein Levelling-up, also die Angleichung des Diskriminierungsschutzes, wird deshalb im Schattenbericht als notwendige Maßnahme zum Schutz vor rassistischer Diskriminierung empfohlen. Diese Forderung steht auch auf der Agenda des Klagsverbands ganz oben. Weiters wird in dem Bericht angeregt, die Gesetze auf Bundes- und Landesebene zu harmonisieren, um den Zugang zum Recht für diskriminierte Personen zu erleichtern. Auch das ist ein Thema, für das sich der Klagsverband seit langem einsetzt.

Schadenersatz

Für eine effiziente Rechtsdurchsetzung ist auch die Frage des immateriellen Schadenersatzes maßgeblich. Ein Mindestschadenersatz von 500 Euro wird als nicht wirksam betrachtet. Das entspricht auch nicht den europäischen Richtlinien, die vorgeben, dass der Schadenersatz abschreckend sein muss. Mit diesem Problem ist auch der Klagsverband bei der Rechtsdurchsetzung konfrontiert.

Zugang zum Arbeitsmarkt und Arbeitserlaubnis

Der Schattenbericht hebt auch hervor, dass rassistische Diskriminierung am Arbeitsmarkt schon bei Fragen der Arbeitserlaubnis beginnt. AsylwerberInnen und Drittstaatsangehörige erleben in Österreichisch strukturelle Diskriminierung, wenn es um die Frage der Arbeitserlaubnis geht.

Anerkunngen von im Ausland erworbenen Qualifikationen

Vor allem informelle Qualifikationen, die im Ausland erworben wurden, werden am österreichischen Arbeitsmarkt kaum anerkannt. Hier fordert der Bericht eine Vereinfachung der Anerkennung.

Weiters werden im ENAR-Schattenbericht ein Nationaler Aktionsplan Rassismus und bessere Ressourcen für die Arbeit von Gleichbehandlungsanwaltschaft und Gleichbehandlungskommission gefordert.

 

 

 

Diesen Beitrag teilen:
zum Seitenanfang

Sidebar

News-Archiv

  • 2024
  • 2023
  • 2022
  • 2021
  • 2020
  • 2019
  • Frühere Jahre

Newsletter

Bleiben Sie mit unserem Klagsverband-
Newsletter immer up-to-date!

Ich akzeptiere die Datenschutzerklärung und nehme zur Kenntnis, dass der Newsletterdienst Mailchimp zum Versand verwendet wird.

Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, des Bundesministeriums für Justiz, des Bundesministeriums für Frauen, Wissenschaft und Forschung und des Landes Salzburg gefördert.

Bundesministerium für Justiz
BM  für Frauen, Wissenschaft und Forschung
Land Salzburg

Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern hat in der Vergangenheit Mittel des Fond Soziales Wien, des Bundeskanzleramts, des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten, des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft bezogen.

Fonds Soziales Wien
Buneskanzleramt
Bundesministerium für Europäische und internationale Angelegenheiten
BM für Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
Bundesministerium für Arbeit

Kooperationspartner*innen:

AK Wien
ÖFR Österreichischer Frauenring

Mit Recht gegen Diskriminierung.

  • Facebook
  • Instagram
  • LinkedIn
  • YouTube

Klagsverband zur Durch­­setzung der Rechte von Diskriminierungs­opfern

Ziegelofengasse 33/2
1050 Wien

+43 1 961 05 85-13
info@klagsverband.at
klagsverband.at

  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Cookie-Richtlinie (EU)

Einwilligung verwalten

Wir verwenden Cookies um YouTube Videos anzuzeigen, für eine Google Map und für die Website Statistik mit Matomo. Matomo ist in unserem Webspace installiert und versendet keine Daten an externe Anbieter. 

Funktional Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Präferenzen
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Google setzt Marketing Cookies. Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Optionen verwalten Dienste verwalten Verwalten von {vendor_count}-Lieferanten Lese mehr über diese Zwecke
Einstellungen ansehen
{title} {title} {title}