• Zum Inhalt springen
  • Zum Hauptmenü springen
  • Skip to site footer
  • Kontakt
  • News
  • Service
    • Rechtsdurchsetzung
    • Workshops
    • Veranstaltungen
    • #rechtehatsie 2020
    • Zum Herunterladen
  • Presse
    • Presseaussendungen
    • Presseaussendungen Archiv
  • DE / EN
  • Leicht Lesen
  • ÖGS
Klagsverband - zur Startseite

Klagsverband

zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern

  • Gesetze
    • UNO
    • Europarat
    • EU
    • Bund
    • Länder
  • Rechtssprechung
    • Gerichte
    • UN-Empfehlungen
    • Gesetze
    • Diskriminierungs-Gründe
    • Bereiche
  • Wissen
  • Politik
    • Stellungnahmen
    • #rechtehatsie
    • Schattenberichte
    • Der Klagsverband fordert
  • Über uns
    • Leitbild
    • Leitbild – Leicht Lesen
    • Mitglieder
    • Mitglied werden
    • Team und Vorstand
    • Projekte
    • Ihre Spende
    • Jahresberichte


  • Kontakt
  • News
  • Service
    • Rechtsdurchsetzung
    • Workshops
    • Veranstaltungen
    • #rechtehatsie 2020
    • Zum Herunterladen
  • Presse
    • Presseaussendungen
    • Presseaussendungen Archiv

  • Gesetze
    • UNO
    • Europarat
    • EU
    • Bund
    • Länder
  • Rechtssprechung
    • Gerichte
    • UN-Empfehlungen
    • Gesetze
    • Diskriminierungs-Gründe
    • Bereiche
  • Wissen
  • Politik
    • Stellungnahmen
    • #rechtehatsie
    • Schattenberichte
    • Der Klagsverband fordert
  • Über uns
    • Leitbild
    • Leitbild – Leicht Lesen
    • Mitglieder
    • Mitglied werden
    • Team und Vorstand
    • Projekte
    • Ihre Spende
    • Jahresberichte

  • DE / EN
  • Leicht Lesen
  • ÖGS
Aktuelle Seite: Start / News / Burgenländischer Monitoringausschuss soll Zivilgesellschaft faktisch ausschalten

Burgenländischer Monitoringausschuss soll Zivilgesellschaft faktisch ausschalten

13. Mai 2014 von Klagsverband

Der Entwurf für einen burgenländischen Monitoringausschuss ignoriert weitgehend die völkerrechtlichen Vorgaben.

Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (CRPD) sieht vor, dass die Mitgliedstaaten unabhängige Mechanismen zur Überwachung der Umsetzung der CRPD schaffen.

Aufgrund der bundesstaatlichen Struktur Österreichs müssen neben dem Bundes-Monitoringausschuss auch die Länder eigene Ausschüsse einrichten. Inhaltlich haben sie sich an den so genannten Pariser Prinzipien zu orientieren, die eine umfassende Unabhängigkeit nationaler, menschenrechtlicher Einrichtungen vorsehen.

Wie erfüllt der Gesetzesentwurf diese Vorgaben?

Der Burgenländische Entwurf, zu dem bis 20. Mai 2014 eine Stellungnahme möglich ist, nimmt zwar in einigen Punkten auf die Pariser Prinzipien Bezug. Er schummelt sich aber um den Kern, die Unabhängigkeit von der Verwaltung, herum.

Besonders gravierend sind die folgenden Bestimmungen:

  • Die Burgenländische Behindertenanwältin soll den Vorsitz führen und volles Stimmrecht besitzen, während die Pariser Prinzipien die Beiziehung Verwaltungsbediensteter nur mit beratender Stimme zulassen.
  • Die Burgenländische Behindertenanwältin soll die Möglichkeit haben, durch Fernbleiben von Sitzungen Entscheidungen des Monitoringausschusses zu verhindern.
  • Weitere Voraussetzungen bezüglich umfassender Unabhängigkeit und umfassender Befugnis fehlen ebenfalls.

Diese Mängel gibt es ähnlich auch in den bestehenden Monitoringausschüssen und -stellen in Niederösterreich, Oberösterreich, Tirol, Vorarlberg und Wien und wurden dort bereits angemerkt. Es ist daher umso unverständlicher, dass sich das Burgenland sehenden Auges über die Pariser Prinzipien und die Empfehlungen des UN-CRPD-Komitees (52-54), das 2013 ausdrücklich auf diese hingewiesen hat, hinwegsetzen will.

Der Klagsverband empfiehlt daher – ähnlich wie in der Steiermark – eine gründliche und Überarbeitung des Entwurfs.

Die Stellungnahme des Klagsverbands können Sie als Word und pdf herunterladen.

Diesen Beitrag teilen:
zum Seitenanfang

Sidebar

News-Archiv

  • 2024
  • 2023
  • 2022
  • 2021
  • 2020
  • 2019
  • Frühere Jahre

Newsletter

Bleiben Sie mit unserem Klagsverband-
Newsletter immer up-to-date!

Ich akzeptiere die Datenschutzerklärung und nehme zur Kenntnis, dass der Newsletterdienst Mailchimp zum Versand verwendet wird.

Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, des Bundesministeriums für Justiz, des Bundesministeriums für Frauen, Wissenschaft und Forschung und des Landes Salzburg gefördert.

Bundesministerium für Justiz
BM  für Frauen, Wissenschaft und Forschung
Land Salzburg

Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern hat in der Vergangenheit Mittel des Fond Soziales Wien, des Bundeskanzleramts, des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten, des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft bezogen.

Fonds Soziales Wien
Buneskanzleramt
Bundesministerium für Europäische und internationale Angelegenheiten
BM für Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
Bundesministerium für Arbeit

Kooperationspartner*innen:

AK Wien
ÖFR Österreichischer Frauenring

Mit Recht gegen Diskriminierung.

  • Facebook
  • Instagram
  • LinkedIn
  • YouTube

Klagsverband zur Durch­­setzung der Rechte von Diskriminierungs­opfern

Ziegelofengasse 33/2
1050 Wien

+43 1 961 05 85-13
info@klagsverband.at
klagsverband.at

  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz