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Aktuelle Seite: Start / News / Oö. Vergaberichtlinien für Wohnbauförderung verlangen Deutschkenntnisse: rechtswidrig

Oö. Vergaberichtlinien für Wohnbauförderung verlangen Deutschkenntnisse: rechtswidrig

14. Mai 2014 von Klagsverband

Nachdem Wohnbaulandesrat Haimbuchner die Forderung nach Deutschkenntnissen nicht im Oö. Wohnbauförderungsgesetz unterbringen konnte, ändert er die Vergaberichtlinien.

Schon lang versucht die FPÖ, Deutschkenntnisse als Voraussetzung für Wohnbauförderung in den Bundesländern durchzusetzen. Heute hat der Oö. Wohnbaulandesrat in einer OTS-Aussendung bekannt gegeben: „Wer eine Wohnung will, muss Deutsch können.“ Entsprechende Vergaberichtlinien für gemeinnützige Bauvereinigungen und Gemeinden wurden am 6. Mai kundgemacht. Diese sehen Deutschkenntnisse – zynischerweise als „soziale Kriterien“ – in § 2 Abs. 1 e) als Voraussetzung für die Wohnbauvergabe vor.

Zur Vorgeschichte

Der Oö. Landtag verzichtete 2012 – nach einer ausführlichen Ertörterung in einem Unterausschuss des Wohnbauausschusses – endgültig auf die Voraussetzung von Deutschkenntnissen für die Gewährung von Wohnbauförderung. Damals hatte der Klagsverband bereits – aufgrund einer Studie – argumentiert, dass deutsche Sprachkenntnisse von langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen und anerkannten Flüchtlingen keine Voraussetzung für Wohnbauförderung darstellen dürfen. Eine solche Regelung verstößt gegen Artikel 11 der langfristig-aufenthaltsberechtigten-Richtlinie und gegen Artikel 32 der Status-Richtlinie (Neufassung) der EU.

 

Einschätzung der Vergaberichtlinien

Die neu erlassenen Vergaberichtlinien sind so verfasst, dass sie auf den ersten Blick Ausnahmen von der Voraussetzung der Deutschkenntnisse ermöglichen. Trotzdem verstoßen sie gegen die oben genannten EU-Richtlinien. Diese müssen natürlich auch in Vergaberichtlinien eingehalten werden.

Der Oö. Landesregierung ist daher gefordert, diese Vergaberichtlinien sofort zurückzuziehen und rechtskonform zu gestalten.

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