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Klagsverband. Mit Recht gegen Diskriminierung

Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern

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Aktuelle Seite: Startseite / News / Barrierefreiheit ist Gebot der Stunde

Barrierefreiheit ist Gebot der Stunde

24. Juli 2014 // von Klagsverband

Die niederösterreichische (NÖ) Landesregierung hat einen Entwurf für eine neue Bauordnung vorgestellt, zu dem bis 8. August Stellungnahmen abgegeben werden können.

„Wenn im Jahr 2014 eine neue Bauordnung erlassen wird, muss sie den Prinzipien der Barrierefreiheit entsprechen“, kommentiert Volker Frey, Generalsekretär des Klagsverbands, den Entwurf einer NÖ Bauordnung. Für zukünftige Neu- und Umbauten muss Barrierefreiheit Standard sein. Der vorliegende Entwurf enthält dagegen nur einzelne Bestimmungen ohne ein erkennbares Gesamtkonzept. „Es ist bezeichnend, dass der Entwurf der NÖ. Bauordnung keine Definition von Barrierefreiheit enthält und Amtsgebäude nur für KundInnen, aber nicht für Bedienstete zugänglich sein müssen“, hält Frey fest.

Internationale Empfehlungen wurden bisher ignoriert

Österreich wurde von der UNO bereits im September 2013 gerügt, weil die Bauordnungen der Bundesländer unterschiedliche und ungenügende Regeln haben, die der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (CRPD) widersprechen (Punkt 24 der Handlungsempfehlungen). „Der vorliegende Entwurf verstößt gegen praktisch alle Empfehlungen der UNO“, konstatiert Frey. „Diese hat festgehalten, dass die Barrierefreiheit von Gebäuden für alle öffentlichen Einrichtungen gelten muss. Mindestgrößen und Mindestkapazitäten sind dabei zu vermeiden. Außerdem sollten die Länder ambitioniertere Etappenpläne zur Beseitigung bestehender Barrieren beschließen. In Niederösterreich gibt es überhaupt noch keinen – und die Bauordnung sieht auch keinen vor“, so Frey.

Klagsverband fordert grundsätzliche Überarbeitung des Entwurfs

Der Klagsverband empfiehlt daher eine grundsätzliche Überarbeitung des Entwurfs im Sinne der CRPD. Jedenfalls zu berücksichtigen sind:

  • eine konventionsgemäße Definition von Barrierefreiheit
  • die Parteistellung für SelbstvertreterInnen und eine Ausweitung der Verfahrensrechte
  • ein ambitionierter Etappenplan zur Beseitigung von bestehenden Barrieren.

Die Stellungnahme des Klagsverbands zur NÖ Bauordnung können Sie als pdf oder als Word-Dokument herunterladen.

Entwurf zur Niederösterreichischen Bautechnikverordnung

Auch die Niederösterreichische Bautechnikverordnung (NÖ BTV) soll neu gefasst werden. Bis zum 31. August können zum Entwurf der NÖ BTV 2014 Stellungnahmen abgegeben werden.

Das von der niederösterreichsichen Landesregierung angestrebte Ziel der Neufassung ist die österreichweite Harmonisierung der bautechnischen Vorschriften durch die Übernahme aller OIB-Richtlinien ins niederösterreichische Baurecht. Dafür wäre jedoch die vollständige Übernahme der OIB-Richtlinien notwendig. Gerade mit Hinblick auf die OIB-Richtlinie 4 „Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit“ sind Streichungen bzw. Adaptierungen geplant, die wiederum zu Ausnahmen und bundesländerspezifischen Sonderbestimmungen führen.

Der Klagsverband kritisiert diesen Punkt und regt auch im Zusammenhang mit der NÖ BTV 2014 eine Überarbeitung im Sinne der CRPD an.

Die Stellungnahme des Klagsverbands zur NÖ BTV 2014 können Sie als pdf oder als Word-Dokument herunterladen.

So haben die regionalen Medien die Kritik des Klagsverbands aufgenommen:

NÖN, 29. Juli 2014

NÖN, 18. August 2014

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