Die wenig ambitionierte Novelle zum Vorarlberger Antidiskriminierungsgesetz, zu der unter anderem der Klagsverband eine Stellungnahme abgegeben hat, ist ohne Verbesserungen vom Landtag beschlossen worden.
Vorarlberg hat damit verabsäumt,
- den Mindestschadenersazu bei Diskriminierung generell auf eine Mindestsumme von 1.000,- Euro zu heben und
- den Vorarlberger Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention gemäß den Kriterien der Pariser Prinzipien zu gestalten.