Ein Jahr nachdem die Empfehlungen des UN-Komitees zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention veröffentlicht wurden, kritisiert der Monitoringausschuss, dass „die Handlungsempfehlungen nun ein Jahr ignoriert“ worden sind. In einer Aussendung erklärt die Vorsitzende Dr.in Marianne Schulze: „Aus Anlass der Staatenprüfung wurde seitens der österreichischen Delegation eine klare Erklärung zur Stärkung der Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen abgegeben … das ist ein klarer Wortbruch.“
Grundlegende Reformen für selbstbestimmtes Leben fehlen
Zu den Kritikpunkten des Monitoringausschusses zählen die fehlende Aufgabenteilung sowie das Fehlen nachvollziehbarer Pläne zur Abarbeitung der Empfehlungen. Weiters wird bemängelt, dass grundlegende Reformen wie De-Institutionalisierung, Persönliche Assistenz oder das Recht auf Arbeit für Menschen mit Behinderungen bislang nicht umgesetzt wurden.
Die Konvention
Die UN-Behindertenrechtskonvention ist 2008 völkerrechtlich in Kraft getreten und wurde auch in diesem Jahr von Österreich ratifiziert. In Zusammenhang mit der Ratifizierung wurde der unabhängige Monitoringausschuss eingerichtet, der die Umsetzung der Konvention auf Bundesebene überwacht.
Die Kritikpunkte des Monitoringausschusses zur Umsetzung der Empfehlungen des UN-Komitees sind in einer Stellungnahme zusammengefasst.