• Menü
  • Zur Navigation springen
  • Skip to main content
  • Zur Navigation in der Fußzeile springen
  • Zur Hauptsidebar springen
  • Zur Fußzeile springen

Kopfzeile

  • Kontakt
  • News
  • Service
    • Rechtsdurchsetzung
    • Workshops
    • Veranstaltungen
    • Newsletter
    • #rechtehatsie
    • Zum Herunterladen
  • Presse
    • Presseaussendungen
  • English
  • Leicht Lesen
  • ÖGS

Klagsverband. Mit Recht gegen Diskriminierung

Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern

  • Gesetze
    • UNO
    • Europarat
    • EU
    • Bund
    • Länder
  • Rechtssprechung
    • Gerichte
    • UN-Empfehlungen
    • Gesetze
    • Diskriminierungsgründe
    • Bereiche
  • Wissen
    • Was ist Diskriminierung?
    • Diskriminierungsgründe
    • Diskriminierung in der Arbeitswelt
    • Diskriminierung beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen
    • Wie funktionieren Schlichtungen?
    • Hate Speech
    • Begriffe
  • Politik
    • Stellungnahmen
    • Schattenberichte
    • Der Klagsverband fordert
  • Über uns
    • Mitglieder
    • Mitglied werden
    • Team und Vorstand
    • Projekte
    • Ihre Spende
    • Jahresberichte

Mobile Menu

Kontakt

  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz

Hauptmenü

  • Gesetze
    • UNO
    • Europarat
    • EU
    • Bund
    • Länder
  • Rechtssprechung
    • Gerichte
    • UN-Empfehlungen
    • Gesetze
    • Diskriminierungsgründe
    • Bereiche
  • Wissen
    • Was ist Diskriminierung?
    • Diskriminierungsgründe
    • Diskriminierung in der Arbeitswelt
    • Diskriminierung beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen
    • Wie funktionieren Schlichtungen?
    • Hate Speech
    • Begriffe
  • Politik
    • Stellungnahmen
    • Schattenberichte
    • Der Klagsverband fordert
  • Über uns
    • Mitglieder
    • Mitglied werden
    • Team und Vorstand
    • Projekte
    • Ihre Spende
    • Jahresberichte

Service

  • Kontakt
  • News
  • Service
    • Rechtsdurchsetzung
    • Workshops
    • Veranstaltungen
    • Newsletter
    • #rechtehatsie
    • Zum Herunterladen
  • Presse
    • Presseaussendungen

Sprachauswahl

  • English
  • Leicht Lesen
  • ÖGS
  • Menü schließen
Aktuelle Seite: Startseite / News / Verbandsklage: Das einzige Rechtsmittel mit Unterlassungsanspruch

Verbandsklage: Das einzige Rechtsmittel mit Unterlassungsanspruch

17. September 2014 // von Klagsverband

Banner7Zum Abschluss unserer Artikelserie über das Bundes- Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) gibt es endlich einmal gute Nachrichten: Mit der Verbandsklage können diskriminierende Regelungen angefochten und – bei erfolgreichem Ausgang des Verfahrens – zu Fall gebracht werden. Der Klagsverband hat diese Möglichkeit bei Versicherungsverträgen (Versicherungsrechtsänderungsgesetz) und erst kürzlich eine Schlichtung auf dieser Grundlage geführt.

Der Sachverhalt

Frau S. ist Sachwalterin in Wien. Im Juni 2013 informiert sie sich für ihre Klientin bei einer Versicherung wegen einer Bestattungskostenversicherung. Auf dem Antrag, der ihr kurz darauf zugeschickt wurde, soll sie ankreuzen, ob bei der versicherten Person eine Trisomie 21 Anomalie vorliegt. Aus dem Antragsformular ist ganz klar ersichtlich, dass Personen mit Trisomie 21 eine höhere Prämie zu zahlen haben. Frau S. setzt sich daraufhin mit dem Klagsverband in Verbindung.

Verbandsklagemöglichkeit eröffnet

Foto_Andrea Ludwig_April2014_Fotocredit_Anna_StöcherFür Klagsverbands-Juristin Andrea Ludwig (Foto: Anna Stöcher) eröffnet sich in diesem Fall die Möglichkeit der Verbandsklage: „Seit Jänner 2013 hat der Klagsverband im Rahmen des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes diese Möglichkeit. Damit können diskriminierende Bestimmungen für Menschen mit Behinderungen im besten Fall gekippt werden.“ Bei Frau S. und ihrer Klientin ist es dann aber doch nicht zur Verbandsklage gekommen: Die diskriminierenden Tarife wurden als Ergebnis einer Schlichtung von der Versicherung gestrichen.

Schlichtung meist zufriedenstellender

Schlichtungen sind im Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz Voraussetzung, damit eine Klage zu Gericht gebracht werden kann. Wenn die außergerichtliche Schlichtung scheitert, ist der Weg zum Gericht frei. Ist die Schlichtung allerdings erfolgreich, erübrigt sich eine Klage und das Ergebnis ist für die Betroffenen meistens weit zufriedenstellender als ein Rechtsverfahren. So war es auch im vorliegenden Fall: Bei der Schlichtung hat die Versicherung in einer Unterlassungsvereinbarung bestätigt, dass die höheren Prämien für Menschen mit Trisomie 21 aus den Antragsformularen für die Bestattungskostenversicherung gestrichen werden.

Unterlassungsanspruch gegeben aber leider nur bei Versicherungsverträgen

Andrea Ludwig ist mit diesem Ausgang sehr zufrieden: „Wir haben damit erreicht, dass Menschen mit Trisomie 21 nicht mehr diskriminiert werden, wenn sie diese Versicherung abschließen wollen.“ Die Schlichtung als Grundlage für die Verbandsklage hat ein zufriedenstellendes Ergebnis gebracht. Der Unterlassungsanspruch, der bei Diskriminierungsfällen im Zivilrechtsverfahren nicht gegeben ist, wird somit im Verbandsklagerecht gewährt. Während die KlägerInnen im Zivilrechtsverfahren nur Anspruch auf Schadenersatz haben und sich an der diskriminierenden Situation in vielen Fällen dadurch nichts ändert, kann hier tatsächlich Diskriminierung abgeschafft werden. Ein einziger Wehrmutstropfen bleibt allerdings laut Andrea Ludwig: „Der Klagsverband hat das Verbandsklagerecht leider nur für den Bereich privater Versicherungsverträge.“

Damit ist unsere Artikelserie zum Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz zu Ende. Hier alle Teile der Serie im Überblick:

Teil 1: Selbstbestimmtes Wohnen endete an der Haustür

Teil 2: Stell dir vor, es gibt ein Gesetz, aber es hilft dir nicht!

Teil 3: Übergangsbestimmungen als Einladung zur Diskriminierung

Teil 4: UN-Behindertenrechtskonvention: Zum ersten Mal kommt eine Beschwerde aus Österreich

Teil 5: Die spinnen, die Römer!

Teil 6: Gericht sieht Barrieren, erkennt aber keine Diskriminierung

 

 

 

 

 

 

Vorheriger Beitrag: « 365 Tage Stillstand
Nächster Beitrag: Fachtagung „Keine Atempause. Geschichte wird gemacht.“ »

Haupt-Sidebar

News-Archiv

  • 2021
  • 2020
  • 2019
  • Frühere Jahre

Footer

Folgen Sie uns

  • Facebook
  • Instagram
  • RSS
  • Twitter

Newsletter

Newsletter bestellen

Suche

  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz

Fußzeile

Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern wird aus Mitteln des Bundeskanzleramts, des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, des Bundesministeriums für Arbeit, des Bundesministeriums für Justiz, des Landes Salzburg und des Fonds Soziales Wien gefördert.

Copyright © 2023 Klagsverband. Alle Rechte vorbehalten.