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Aktuelle Seite: Start / News / NAP Menschenrechte: Klagsverband gibt Stellungnahme ab

NAP Menschenrechte: Klagsverband gibt Stellungnahme ab

6. Oktober 2014 von Klagsverband

Folgende Themen sind wichtig: Ausgestaltung staatlicher Menschenrechtsinstitutionen, einheitlicher Diskriminierungsschutz, Barrierefreiheit, verbesserte Rechtsdurchsetzung

Der Klagsverband hat seine Stellungnahme (Word oder pdf)  für den Nationalen Aktionsplan (NAP) Menschenrechte abgegeben. Die Bundesregierung hat im Regierungsprogramm 2013 bis 2018 angekündigt, dass es einen Aktionsplan geben soll, um die Menschenrechte in Österreich zu fördern.

Dialog und messbare Ziele

In seiner Stellungnahme hält der Klagsverband fest, dass der NAP Menschenrechte im Dialog mit der Zivilgesellschaft entwickelt werden, sowie messbare Ziele enthalten muss. Nachdem es auch andere Nationale Aktionspläne zu Menschenrechtsthemen in Österreich gibt, betont der Klagsverband, dass diese inhaltlich koordiniert werden müssen.

Die Forderungen des Klagsverbands

– Ausgestaltung staatlicher Menschenrechtseinrichtungen

– einheitlicher Diskriminierungsschutz

– Barrierefreiheit und inklusive Bildung

– erleichterte Rechtsdurchsetzung bei Diskriminierung

– Antidiskriminierungsarbeit bei Polizei und Justiz

Ausgestaltung staatlicher Menschenrechtseinrichtungen

Staatliche Menschenrechtsinstitutionen müssen nach den, von der UNO 1993 formulierten, Pariser Prinzipien gestaltet sein. In der Praxis heißt das, sie brauchen eine gesetzliche Grundlage und angemessene Finanzierung und sie müssen unabhängig gegenüber der Verwaltung sein. Aus Sicht des Klagsverbands erfüllen die derzeit in Österreich tätigen Menschenrechtsinstitutionen dieses Anforderungen nicht. Dazu gehören: Volksanwaltschaft, Gleichbehandlungsanwaltschaft, Gleichbehandlungs- und Antidiskriminierungsstellen der Länder, Bundes-Monitoringausschuss und Monitoringausschüsse der Länder. In seiner Stellungnahme nennt der Klagsverband eine Reihe von Verbesserungsvorschlägen für diese Einrichtungen.

Einheitlicher Diskrimininierungsschutz

Neben der seit Jahren sowohl von der Zivilgesellschaft als auch von internationalen Organisationen geforderten Erweiterung des Diskriminierungsschutzes auf die Gründe sexuelle Orientierung, Alter und Religion und Weltanschauung gehört laut Stellungnahme des Klagsverbands zu einer Harmonisierung des Gleichbehandlungsrechts auch, dass im Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz der Schadenersatz verschuldensunabhängig geregelt wird. Weiters sollte der sachliche Anwendungsbereich auch im Niederösterreichischen Antidiskriminierungsgesetz ausgedehnt werden.

Barrierefreiheit und inklusive Bildung

Um die Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention zu erfüllen, muss der NAP Menschenrechte einen einheitlichen Standard von Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen verlangen. Im österreichischen Bildungssystem sollte Inklusion ein Grundsatz sein.

Erleichterte Rechtsdurchsetzung bei Diskriminierung

Dazu gehört ein Mindestschadenersatz bei Diskriminierung in Höhe von 1.000 Euro, ein Beseitigungs- und/oder Unterlassungsanspruch sowie das Verbandsklagerecht.

Antidiskriminierungsarbeit bei Polizei und Justiz

Die zentrale Forderung des Klagsverbands in diesem Bereich ist eine unabhängige Stelle, die Untersuchungen bei Diskriminierungsvorwürfen gegen die Polizei vornehmen kann. Im Bereich der Justiz wäre es notwendig, den rassistischen Hintergrund von Straftaten bei der Urteilsfindung stärker einzubeziehen.

 

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Bundesministerium für Justiz
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