Nachdem Austrian Standards, das österreichische Normungsinstitut, über 1.200 Rückmeldungen zum Entwurf für eine neue ÖNORM zur Textgestaltung erhalten hatte, darunter auch Stellungnahmen des Klagsverbands und des Vereins österreichischer Juristinnen, hat das Normungskomitee den erhöhten Diskussionsbedarf erkannt und zu einem Dialogforum Mitte Oktober eingeladen.
Aufgrund der vielen unterschiedlichen Standpunkte der Teilnehmerinnen und Teilnehmer hat Austrian Standards dann jedoch beschlossen, vorläufig keine Änderungen an der umstrittenen ÖNORM vorzunehmen.
Warum hat die ÖNORM A-1080 nichts mit geschlechtergerechter Sprache zu tun?
Die ÖNORM widerspricht modernen Gleichstellungskonzepten. Der Artikel 7, Absatz 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes besagt, dass sich Bund, Länder und Gemeinden zur tatsächlichen Gleichstellung von Mann und Frau bekennen müssen.
Studien belegen, dass sich Frauen bei der Verwendung rein männlicher Fomen nicht angesprochen fühlen. Ebenso wenig scheint es in diesem Zusammenhang gerechtfertigt, bestimmte Geschlechterstereotypen unhinterfragt zu verwenden zB die Bezeichnungen „Kindergärntnerinnen“ oder „Putzfrauen“.
Sprache dient der gesellschaftlichen Weiterentwicklung, zu der alle Geschlechter beitragen. Deshalb müssen auch Frauen angesprochen und in der Sprache sichtbar gemacht werden. Eine geschlechtergerechte Sprache ist ein wesentliches Instrument zur Gleichstellung. Es gibt keinen nachvollziehbaren Grund, der die Gleichstellung der Geschlechter in der heutigen Zeit nicht gerechtfertigt erscheinen lässt.
Geschlechtergerechte Sprache bedeutet Frauen sichtbar zu machen. Die ÖNORM sieht das anders und gibt sich damit zufrieden, dass Frauen in der männlichen Form mitgemeint seien. So wie viele andere, sieht das der Klagsverband nicht so: Die derzeit geltende ÖNORM macht Frauen unsichtbar.
Autorin: Franziska Perl